Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

1778 
674 Kurfürst Friedrich August III. 
stammung von Ferdinands II. Gemahlin Maria Anna, der 
Tochter Herzog Wilhelms V. von Baiern, ableitete, obgleich 
sie selbst im Jahre 1740 die bairischerseits aufgestellte Be- 
hauptung, daß dem frühesten Regredienterben der Vorzug vor 
der letzten Erbtochter gebühre, zu bekämpfen gehabt hatte. Die 
nächstberechtigte Allodialerbin war aber im vorliegenden Falle 
Maria Antonia von Sachsen als älteste Schwester des ver- 
storbenen Kurfürsten, deren Ansprüche durch die erwähnte Cession 
auf ihren Sohn, den Kurfürsten, übergegangen waren. Sachsi- 
scherseits berechnete man die Forderung auf 47 Millionen 
Gulden, wobei auch die 13 Millionen mit in Anschlag gebracht 
waren, welche Herzog Maximilian l. von Baiern für seine 
dem Kaiser geleistete Hilfe eingesetzt hatte, da er zwar als 
Aquivalent dafür die Oberpfalz erhalten, diese Summe aber 
aus dem Allodialvermögen seines Hauses genommen und im 
Kaufbriefe die Wiedererstattung derselben an die Allodialerben 
für den Fall des Aussterbeus seines Stammes ausdrücklich vor- 
behalten hatte 1). Bereits am 3. Januar 1778 wurde dem- 
nach der Geheimerath v. Zehmen mit Vollmacht, die Allodial- 
güter in Besitz zu nehmen und die Versiegelung der Mobiliar= 
und Archivbehältnisse zu bewirken, nach München gesendet. Aber 
kurpfälzischerseits wurde das Vorhandensein derartiger sächsischer 
Ansprüche, hauptsächlich unter Berufung auf Maria Antonia's 
bei ihrer Vermählung geleisteten Verzicht und auf die 1766, 
1771 und 1774 geschlossenen Hausverträge gänzlich in Abrede 
gestellt und, als Zehmen diesen Einwand damit entkräftete, daß 
jener Verzicht bloß zu Gunsten des erloschenen Stammes ge- 
golten habe, die angezogenen Verträge aber die Zustimmung 
der Allodialerben entbehrten, der Nachweis versucht, der er- 
loschene Stamm habe die Erbschaft mit so viel Schulden be- 
lastet, daß sie überhaupt nicht mehr existire. Da nun Zehmen 
„eine weder gewierige noch bestimmte und bloß zu unnöthigem 
Aufenthalt Anlaß gebende Antwort erhielt, so verwahrte er am 
1) Ihrer kurfürstl. Durchl. zu Sachsen Rechtsbegründete Ausprüche 
an die bairische Allodialverlassenschaft (1778) mit 33 Beilagen. — Die 
einschlagende Literatur s. bei Gretschel. Bütan III, 202.
	        
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