Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Das Anerbieten der polnischen Thronfolge. 590 
ziehen; da zu einer Vermählung der sächsischen Prinzessin mit 
einem Erzberzoge bei dem Widerwillen der Polen gegen Oster- 
reich keine Aussicht war, so wünschte es, die Erbberechtigung 
nicht auf diese, sondern auf die Brüder des Kurfürsten ausge- 
dehnt zu sehen, von denen der älteste des Kaisers Schwieger- 
sohn war. Der oben erwähnte Vertrag vom 25. Juli zwischen 
dem Kaiser und dem Könige von Preußen erhielt einen Separat- 
artikel, in welchem sich beide verpflichteten, nichts gegen die 
Verfassung und Integrität Polens vorzunehmen noch auch einen 
Prinzen aus ihren Häusern als Gemahl der sächsischen Prin- 
zessin auf den polnischen Thron zu setzen; bei ihrer Zusammen- 
kunft zu Pillnitz ermunterten beide Monarchen den Kurfürsten 
zur Annahme der dargebotenen Krone 1). Rußland schwieg; 
der sächsische Gesandte in Petersburg, Graf Völkersahm, ver- 
mochte dem Vicekanzler Ostermann und dem Minister Besbo- 
rodkow nichts als die vieldeutige Versicherung zu entlocken, die 
Rechtschaffenheit des Kurfürsten sei hinreichend bekannt und sie 
zweifelten nicht, daß die Kaiserin seinem Verfahren ihren vollen 
Beifall zollen werde 2). Wenn aber auch nach dieser Seite 
eine Bernhigung in der Gewißheit zu liegen schien, daß von 
Katharina, wie ungern sie auch die neue Verfassung sehen 
mochte, ein direct feindseliges Auftreten gegen dieselbe nicht 
zu fürchten sei, so lange sie mit der Türkei beschäftigt war, 
so wußte doch gerade sie sehr wohl, „daß der widerspruchs- 
volle Halbwille des wiener und des berliner Hofes sie schließ- 
lich doch nicht hindern würde in Polen ihren Willen durchzu- 
setzen“ 3). Alle drei Höfe beobachteten sich gegenseitig mit 
mißtrauischen Augen und jeder beargwöhnte Sachsen des ge- 
heimen Einverständnisses mit den beiden anderen. Dieser Ver- 
dacht entbehrte freilich allen Grundes; denn so ängstlich vermied 
der Kurfürst jeden Schein einer Bewerbung, daß seine Minister 
in die wichtigsten Polen betreffenden Vorgänge uneingeweiht 
1) v. Sybel, Geschichte der Revolutionszeit (3. Aufl. 1865) I, 422. 
2) Völkersahm an Graf Loß, 15. September. 
3) Ssolowjoff a. a. O., S. 261.
	        
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