608 Kurfürst Friedrich August III.
sich um die Erhaltung oder Herstellung der Ordnung verdient
gemacht hatten, erhielten goldene Medaillen und Geldbe-
lohnungen ).
Außer Zusammenhaug mit diesen Vorgängen stand ein
anderer Act bäuerlicher Selbsthilfe im Amte Hohnstein, der
durch Jagdbeschwerden veranlaßt war. Obgleich diese im Ver-
gleich zu früher sich ansehnlich vermindert hatten, so waren sie
doch immer noch drückend genug; die Metze Hafer, welche einzelnen
Gemeinden jährlich vergütet wurde, war ein dürftiger Ersatz
für den angerichteten Schaden, und wenn auch der Kurfürst
gewissenhaft Sorge trug, daß alle gerichtlich beglaubigten
Wildschäden aus seiner Privatschatulle ersetzt wurden, so waren
doch die Formalitäten der Anmeldung, der Untersuchung durch
Kreishauptmann und Oberforstmeister, der Berichterstattung,
Taxation und des schließlichen unmaßgeblichen Gutachtens wegen
etwaiger Vergütung so weitschweifig und schwerfällig, daß da-
durch die beabsichtigte Wohlthat wieder aufgehoben wurde.
Zwar besaß der Kurfürst, wie überhaupt keine Leidenschaft, so
auch nicht die für die Jagd, der seine Vorfahren in solchem
lbermaße gehuldigt hatten, und übte sie mehr nur aus Ge-
fundheitsrücksichten; sie galt aber doch für zu unzertrennlich von
dem Glanze fürstlicher Hoheit, als daß nicht Jagd= und Forst-
beamte sich wetteifernd ein Verdienst zu erwerben geglaubt
hätten, wenn sie in ihren Nevieren auf einen möglichst großen
Wildstand hielten. Dies erzeugte eine Art geheimer Feind-
schaft zwischen den Jägern, die sich als den begünstigten Stand
ansahen, und den Landleuten, die ihre Felder der Verwüstung
des Wildes, zumal der stark gehegten Wildschweine preisgegeben
sahen; und als einst ein Bauer der hohnsteiner Gegend die
Umzäunung seines Feldes niedergerissen und seine Saat vom
Wilde vernichtet fand, vereinigten sich 14 Dörfer dieses Amtes
zu einer gleichzeitigen und allgemeinen Wildvertreibung, die sich
immer weiter verbreitete und stellenweise auch zu einer Wild-
1) v. Liebenroth, Fragmente aus meinem Tagebuche, insbesondere
die sächsischen Bauernunruhen betreffend (1791), S. 141 ff. Pölit a. a. O.
J, 225 ff.