Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

610 Kurfürst Friedrich August III. 
Kurpfalz über die Grenzen der beiden Reichsvicariate erneuerte, 
kam damals noch ein zweiter mit mehreren anderen Ständen, 
hervorgerufen durch die alte Zweifelsfrage, ob und auf welche 
Weise der Neichstag ohne Reichsoberhaupt thätig sein können 
Nachdem man dem früheren Brauche zuwider über die Fort- 
dauer desselben auch während des Zwischenreiches übereinge- 
kommen war, gelangte derselbe am 7. Juni 1790 zu dem 
Schluß, daß die Vicare zwar die Leitung des Reichstags haben, 
sich aber auch den Resultaten der Comitialberathungen unbe- 
dingt unterwerfen sollten. Dagegen erklärte Kursachsen und 
nach seinem Vorgange bald auch Kurpfalz, daß sie nur dann 
den Reichstag fortsetzen würden, wenn sie bei Verschiedenheit 
ihrer Ansichten von der des Reichstags diese den Ständen zu 
weiterer Berathung vorlegen dürften 1). Als dieser mit un- 
nöthiger Wichtigkeit behandelte Streit nach Leopolds II. Tode 
von neuem auflebte, verständigte man sich unter dem Eindrucke 
der jüngsten Ereignisse wenigstens dahin, vor der Hand den 
Vorbehalt der Reichsvicare als praktisch bedeutungslos auf 
sich beruhen zu lassen und einen Vicariatscommissarius zu er- 
nennen, der auch während des Interregnums die Geschäfte 
des Reichstags zu leiten haben sollte 2). Wie frühere, so ver- 
gingen auch diese Reichsvicariate nicht, ohne daß Kursachsen 
von dem Rechte Erhebungen in den Adels-, Freiherrn = und 
Grafenstand vorzunehmen ausgedehnten Gebrauch machte #). 
Es was das letztemal, daß Sachsen seines Amtes als Reichs- 
vicar gewartet hatte. Bereits grollte aus der Ferne das Ge- 
witter, unter dessen Blitzschlägen der ganze morsche Schnörkelban 
des heiligen römischen Reichs in Asche sinken sollte. Von den 
Verwicklungen im Osten Europa's lenkten sich Aller Blicke auf 
1) Reuß, Teutsche Staatskanzlei XXVII. 
2) Weiße, Aufsätze über einige verwickelte Gegenstände des deutschen 
Staatsrechts (1799) V. 1. 
3) Das Verzeichniß derselben bei Gretschel-Bülau III, 219. 
Im Jahre 1790 waren es 5 Grafen, 7 Freiherren und 26 Edelleute 
(während Kurpfalz 44 Grasen, 32 Freiherren und 74 Adelige creirte), 
1792 10 Grasen, 5 Freiherreu und 1, Edelsenle.
	        
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