Nordbeutscher Bund. —
jener Gedanke Friedrichs des Großen, daß es Preußens Beruf
sei, die wichtigsten dentschen Staaten, besonders im Norden,
der Monarchie anzuschließen, in hervorragenden Kreisen der
Hauptstadt wieder mit erhöhtem Eifer erörtert worden; aber
es war jetzt nicht mehr die starke, sich selbst bestimmende Po-
litik des großen Königs, die dem Staate seine Aufgabe anwies:
durch die Schuld seiner eigenen Mißgriffe gedemüthigt hatte
sich das vordem so stolze Preußen in das ihm von einem
fremden Despoten auferlegte Machtgebot gefügt und suchte nun
seufzend und resignirt nur aus dem allgemeinen Schiffbruche
zu retten, was noch zu retten war. Es hatte sich gefallen
lassen müssen, daß der pariser Vertrag vom 15. Februar den
vom König nicht ratificirten schönbrunner noch verschärfte, es
hatte aus Napoleons Hand das Dangaergeschenk Hannovers
amehmen müssen; aber selbst der leichtfertige Haugwitz verhehlte
sich nicht, daß damit die Stunde der Entscheidung nur für
eine kurze Frist hinausgeschoben sei. Ehe daher noch die Nach-
richt von dem wirklich erfolgten Abschlusse des Rheinbundes
eintraf, beanftragte er den Vicekammerpräsidenten v. Hänlein
die Grundzüge zu einem unter Preußens Protectorat zu er-
richtenden norddeutschen Bunde zu entwerfen. Schien doch
selbst Napoleon durch seine in Berlin abgegebene Erklärung,
er werde schon jetzt jede Anordnung in Bezug auf eine Ver-
einigung der norddeutschen Staaten, welche Preußen für geeignet
halten dürfte, dazu einzuladen, eine Zuvorkommenheit, welche
freilich wohl nur den Zweck hatte, Preußen dadurch die un-
gesäumte Anerkennnung des Rheinbundes abzulocken. Dagegen
fiel seine bereits 1804 gethaue und jetzt wiederholte Hinwei-
sung, daß auch der König von Preußen die Kaiserwürde an-
nehmen mäge, die auch von Kurhessen angeregt worden war,
auf weniger empfänglichen Boden, theils weil man in Berlin
gegen die Aufrichtigkeit seines Wohlwolleus ein sehr erklärliches
Mißtrauen empfand, theils weil darin eine Beeinträchtigung
Osterreichs gelegen haben würde, so lange sich dasselbe noch
im Besitz der römischen Kaiserwürde befand.
Der von Häulein vorgelegte Entwurf, der seine Ver-