624 Kurfürst Friedrich August III.
wandtschaft mit dem Fürstenbunde von 1785 nicht verläugnet
und an die noch brauchbaren alten Reichselnrichtungen möglichst
eng anknüpft, bezeichnete als Zweck des Bundes den Schutz
und die Sicherheit seiner Theiluehmer von innen und nach
außen; Oberhaupt desselben sollte Preußen sein mit allen Vor-
rechten des deutschen Kaisers in den ständischen Landen, die
vornehmsten Mitglieder Kursachsen und Kurhessen; Preußen
führt auch Vorsitz und Directorium auf dem zu Hildesbeim
tagenden beständigen Kongresse; sämtliche Bundeslande werden
in drei Kreise, den preußischen, sächsischen und hessischen, getheilt
und von dem Landesregenten, wovon sie den Namen haben,
dirigirt; an diese geht auch das Conscriptionsrecht der kleinsten
Stände über, die bisher weniger als ein Bataillon hielten.
Unmittelbare Verhandlungen mit den beiden vornehmsten Nach-
barstaaten, Sachsen und Kurhessen, sollten zur Verwirklichung
dieses Planes den Weg bahnen und Allianztractate die Ab-
schließung des norddeutschen Bundes selbst vorbereiten. Mit
Kurhessen nahmen die Unterhandlungen über den Allianztractat
so raschen Fortgang, daß Haugwitz denselben bereits den 28.
Juli dem Könige zur Genehmigung vorlegen konnte. Nach
Dresden wurde, da der dortige Gesandte sich auf Urlaub be-
fand, der von seiner vorjährigen Mission wegen Verpflegung
der preußischen Truppen dort wohl gelittene Flügeladjutaut
Graf Götzen bestimmt und, da noch im Laufe des 24. Juli
die offizielle Mittheilung vom Abschluß des Rheinbundes ein-
traf, seiner Instruction noch eine dringlichere und prätisere.
Fassung gegeben. Er überbrachte in einem eigenhändigen Briefe
des Königs an den Kurfürsten 1) und einem vertraulichen
Schreiben Haugwitzens an den Grafen Loß die Einladung zu
einem auf Grundlage des mit Kurhessen ausgesetzten Tractats
mit Beitretung der übrigen vornehmsten benachbarten Stände
einzugehenden Bündnisse, durch welches die Ruhe, Sicherheit
1) Zuerst veröffentlicht in v. Wit leben, Die Verhandlungen über
den norddeutschen Bund im Archiv für sächsische Geschichte VI, 36 f., wo
auch manche andere urtundliche Ergänzungen zu Schmidt.