Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

624 Kurfürst Friedrich August III. 
wandtschaft mit dem Fürstenbunde von 1785 nicht verläugnet 
und an die noch brauchbaren alten Reichselnrichtungen möglichst 
eng anknüpft, bezeichnete als Zweck des Bundes den Schutz 
und die Sicherheit seiner Theiluehmer von innen und nach 
außen; Oberhaupt desselben sollte Preußen sein mit allen Vor- 
rechten des deutschen Kaisers in den ständischen Landen, die 
vornehmsten Mitglieder Kursachsen und Kurhessen; Preußen 
führt auch Vorsitz und Directorium auf dem zu Hildesbeim 
tagenden beständigen Kongresse; sämtliche Bundeslande werden 
in drei Kreise, den preußischen, sächsischen und hessischen, getheilt 
und von dem Landesregenten, wovon sie den Namen haben, 
dirigirt; an diese geht auch das Conscriptionsrecht der kleinsten 
Stände über, die bisher weniger als ein Bataillon hielten. 
Unmittelbare Verhandlungen mit den beiden vornehmsten Nach- 
barstaaten, Sachsen und Kurhessen, sollten zur Verwirklichung 
dieses Planes den Weg bahnen und Allianztractate die Ab- 
schließung des norddeutschen Bundes selbst vorbereiten. Mit 
Kurhessen nahmen die Unterhandlungen über den Allianztractat 
so raschen Fortgang, daß Haugwitz denselben bereits den 28. 
Juli dem Könige zur Genehmigung vorlegen konnte. Nach 
Dresden wurde, da der dortige Gesandte sich auf Urlaub be- 
fand, der von seiner vorjährigen Mission wegen Verpflegung 
der preußischen Truppen dort wohl gelittene Flügeladjutaut 
Graf Götzen bestimmt und, da noch im Laufe des 24. Juli 
die offizielle Mittheilung vom Abschluß des Rheinbundes ein- 
traf, seiner Instruction noch eine dringlichere und prätisere. 
Fassung gegeben. Er überbrachte in einem eigenhändigen Briefe 
des Königs an den Kurfürsten 1) und einem vertraulichen 
Schreiben Haugwitzens an den Grafen Loß die Einladung zu 
einem auf Grundlage des mit Kurhessen ausgesetzten Tractats 
mit Beitretung der übrigen vornehmsten benachbarten Stände 
einzugehenden Bündnisse, durch welches die Ruhe, Sicherheit 
1) Zuerst veröffentlicht in v. Wit leben, Die Verhandlungen über 
den norddeutschen Bund im Archiv für sächsische Geschichte VI, 36 f., wo 
auch manche andere urtundliche Ergänzungen zu Schmidt.
	        
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