664 Inneres 1768—1806.
Kursachsen gehörte, nur mit Ausnahme der Lausitzen, die
gar nicht im Reichsverbande waren, und der gefürsteten Graf-
schaft Henneberg, zum obersächsischen Kreise. Von den Bei-
sitern des Reichskammergerichts, deren Zahl durch den west-
fälischen Frieden auf 50 fixirt worden war, präsentirte der
Kurfürst 2 unmittelbar und 4½ im Fürstencollegium concur-
rirend; von den 4179 Thalern, welche der ganze Kreis dazu
beitrug, kamen auf Kursachsen 1545 Thaler und wegen Mans-
feld 83 Thaler 62 Krenzer. Die sächsischen Lande theilten
sich in die alten Erblande nebst den damit vereinigten drei
Stiftern und den kursächsischen Lehensherrschaften der Fürsten
und Grafen von Schwarzburg, Stollberg, Schönburg und
Solms und in die nicht vereinigten Lande, wie die beiden
Markgrafthümer Lausitz, das Fürstenthum Querfurt, der kur-
sächsische Antheil an der gefürsteten Grasschaft Henneberg, an
Treffurt, Dorla und später der Grafschaft Mansfeld. Wie
aber diese Gebiete erst nach und nach in eine Hand zusammen-
gekommen waren, so waren sie auch noch keineswegs unter
einer gemeinschaftlichen Verfassung vereinigt, sondern die beiden
Lausitzen, Querfurt, Henneberg, die Stifter Merseburg und
Naumburg hatten ihre besonderen Regierungen und ständischen
Versammlungen 1). Die Stände der Hauptlande bestanden aus
den drei Curien, deren erste durch die Prälaten, d. h. die drei
Stifter, die Grafen und Herren (die Fürsten von Schwarzburg,
die Grafen von Mansfeld, Solms-Wildenfels, Solms-Sonne-
walde und Solms-Baruth, Stollberg-Roßla und Stollberg-
Stollberg, die Grafen und Fürsten von Schönburg) und die
beiden Universitäten gebildet wurde; zu der zweiten Curie ge-
hörten die schriftsässige Nitterschaft, die 16 Ahnen nachweisen
konnte, und die 43 Delegirten der amtsässigen Ritterschaft, zu
der dritten die Deputirten der 128 landtagsfähigen Städte.
Die Gesamtzahl der beiden ersten Curien betrug 215, davon
1) In Henneberg bildeten letztere der Director der Regierung zu
Schleusingen und Oberaufseher, zugleich auch Landtagscommissair, die
Justizamtleute und vier Deputirte der Städte Schlensingen und Suhla.