Statistil. Die Stände. 665
6 für die Stifter, 9 für die Grafen und Herren, 6 für die
Universitäten, die sämtlicher drei Curien ungefähr 540 Köpfe.
Alle sechs Jahre wurde ein regelmäßiger Landtag gehalten, für
den bei sechswöchentlicher Dauer die Auslösung 52000 Thaler
betrug; seit 1775 tagte er in dem von Krubsacius erbauten
Landhause. Fast sämtliche Geschäfte gingen durch die Aus-
schüsse 1). Der Erbmarschall, dessen Amt im Besitz der Familie
Löser war, stellte zunächst von Seiten des engern Ausschusses
der Ritterschaft die kurfürstlichen Propositionen den vorsitzenden
Städten zu; war dann das Resultat von deren Berathungen
wieder dem engeren Ausschuß der Ritterschaft communicirt und
in eine ständische Schrift redigirt worden, so ließen die Stände,
abgesehen von den verschiedenen, je nach den Umständen wechseln-
den Interlocutorien durch das Directorium der Städte regel-
mäßig zvei Hauptschriften abfassen, die Präliminarschrift, in
welche auch die an die Regierung zu bringenden Beschwerden
aufgenommen wurden, und die Bewilligungsschrift; nahm der
Kurfürst dieselben an, so erließ er den Landtagsabschied. Sonach
gehörte Sachsen zu denjenigen deutschen Territorien, in denen
die ständischen Rechte durch die moderne Sonveränität nicht
verschlungen worden waren. Freilich hatten sie auch hier, ob-
schon Friedrich August die von seinem Vormunde aus dem
Landtagsreverse weggelassenen Zusicherungen 1769 wieder in
denselben aufnahm, an ihrer ehemaligen Bedeutung manche
Schmälerung erlitten. In veraltete, schwerfällige Formen ge-
bannt, in ihrer Wirksamkeit auf einen immerhin engen Kreis
gesetzgeberischer Thätigkeit beschränkt und trotz ihres Bewilli-
gungsrechts ohne Einsicht in das Ganze des Staatshaushaltes,
durch keinerlei Kampf um allgemeine Principien und große
politische Fragen belebt, vielmehr durch ängstliche Geheimhaltung
1) Der engere Auéschuß der Nitterschaft bestand aus 40, der weitere
aus 60 Mitglicdern; in jenem hatte der thüringische Kreis 11, der leip-
ziger 9, der Kurkreis und der meißnische je 5, der erzgebirgische und
voiglländische je 1, der nenstädter 2 Stellen: in diesem der thüringische
15, der leipziger 11, der meißnische 9, der voigtländische 8, der Kurkreis
und der erzgebirgische je 6, der neustädter 4. "