Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Die Stände. Der Abdel. 667 
erstreckt werden solle und die Besitzer solcher Rittergüter zum 
Landtage berufen werden möchten, „inwiefern sie für ihre 
Person zum Erscheinen auf Landtagen sich qualificirten“. Noch 
auf dem Ausschußtage von 1805 wurde der Ritterschaft auf 
mehrmaliges Ansuchen das Tragen einer besonderen Uniform 
gestattet. Dennoch drang auch durch die Schranken dieser 
Corporation ein Hauch der modernen Ideen. Auf dem Land- 
tage von 1793 erösfneten die Städte den Kampf gegen die 
Steuerfreiheit der Rittergüter mit einer Vorstellung, die wegen 
des darin herrschenden und auf den sächsischen Landtagen zeither 
ganz ungewöhnlichen Tones Aufsehen erregte; derselbe setzte sich 
auch außerhalb des Ständesaals in einem Broschurenstreit fort, 
blieb jedoch im ganzen sehr harmlos ). 
Bevorzugung des Adels war überhaupt der wunde Fleck 
nicht bloß des sächsischen, sondern aller deutschen Staatswesen. 
Außer dem Hofe galt die gesamte höhere Verwaltung als die 
Domaine adeliger Geburt, an deren Schleppe sich nur zu oft 
der Nepotismus anhing. Von diesem Vorurtheile ließ sich 
auch der Kurfürst selbst vollständig beherrschen, nur daß er 
— und darin lag der große Fortschritt im Vergleich zu den 
vorhergehenden Regierungen — nicht die adelige Abkunft allein, 
sondern neben derselben persönliche Tüchtigkeit verlangte. In 
diesem Sinne bestimmte das Mandat wegen QOualificirung 
junger Leute zu künftiger Dienstleistung vom 27. Februar 
1793 2), daß vor Ertheilung eines Staatsamtes an solche, die 
erst in den Staatsdienst eintraten, deren Befähigung dazu sorg- 
fältig geprüft, im Civildienst niemand vor dem 21. Jahre 
angestellt, schon auf den Schulen dazu vorgearbeitet und denen, 
die sich zur Akademie vorbereiteten, frühzeitig eingeprägt werden 
solle, „daß nur Geschicklichkeit und Fleiß, keineswegs aber Ge- 
1) Einen etwas erregieren Charakter nahm derselbe erst durch Ch. 
A. Arnudts Flngschrift „über die Besörderung des Zutrauens zwischen 
Regenten und Unterthauen“ (1797) an, welchem F. L. v. Wurmb 
anonym durch „Das Grabmal des Leonidas“ antwortete. 
2) Cod. Aug. Cont. II, 3.
	        
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