Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

670 Inneres 1768—1806. 
Jahres verursachten außerordentlichen Ausgaben zu decken, griff 
man zu einem in Sachsen neuen Auskunftsmittel, nämlich zur 
Creirung von Papiergeld im Betrage von 1 ½ Million Thaler 
nach Art der wiener Bankzettel unter dem Namen Kassenbillets 
(Edict vom 6. Mai 1772), zu deren Sicherung die Landes- 
einkünfte eingesetzt wurden und deren allmähliche, jedoch nicht 
an bestimmte Fristen gebundene Amortisation in Aussicht ge- 
stellt wurde. Vom 1. October an sollten sie bei jeder über 
2 Thaler betragenden Zahlung an den Kassen zur Hälfte des 
Betrags angenommen, ebenso aber auch von deuselben zu 
Zahlungen verwendet werden. Unter der Controle einer be- 
sonderen Commission wurde eine Haupt-Auswechselungskasse er- 
richtet, welche sie mit einem Aufgelde von 3 ½2% einzuwechseln 
hatte und deren Fond man mit einem Kapital von 398728 
Thalern 4 Groschen 9 Pfeunigen, dem Ertrage von zwei Anleihen 
in Holland und Genua, deren Zinsen sowie die Verwaltungs- 
kosten durch jene 3 ½ %% gedeckt werden sollten, gründete; 
außerdem erhielt sie noch 402900 Thaler in Kassenbillets. 
Mit lebhaftem Widerwillen erklärte sich aufangs das Publikum 
gegen die Maßregel, so daß die Kasse wöchentlich 30= bis 35000 
Thaler Kassenbillets einzuwechseln hatte; als es aber den ge- 
ordneten Fortgang des Geschäftes sah, ging das neue Papier- 
geld mehr in den Verkehr ein, so daß die Auswechselungskasse 
später nur mit 1 Pfennig Verlust vom Thaler Münze gab, 
1792 gar keine Auswechselung mehr begehrt und in den Jahren 
1803 und 1804 sogar ½ bis ½ Procent Agio für Kassen- 
billets bezahlt wurde. Mit ihren unbeschäftigten Fonds operirte 
die Kasse so geschickt, daß sie bis 1806 bei einem Umsatz von 
über 10 Millionen Thaler eine Reinersparniß von mehr als 
1 Million machte und die holländische Anleihe zurückzahlen 
konnte 10. 
Abgesehen von einigen minder erheblichen Einschränkungen 
im Hofhalt, nämlich beim Hausmarschall= und Hofbauamt, dem 
1) Pölitz I, 110 ff. — Im Jahre 1772 sah Sachsen auch seine 
ersten einheimischen Kupfermünzen, durch welche die bisherigen silberhaltigen, 
dem Wucher dienenden, die sogenannten Wanzen, verscheucht wurden.
	        
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