Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

672 Inneres 1768—1866. 
Präsident Graf Wallwitz war 1) und welches bis 1831 eine 
der wichtigsten und einflußreichsten Behörden Sachsens geblieben 
ist. Mit Ausschluß der in das Steuerärarium und in die 
stiftischen Kammern zu Merseburg und Naumburg-Zeiz fließen- 
den Summen, der Steuer= und Kammercreditkassenfonds, sowie 
der Kassenbilletsauswechselungs= und der Prämienkasse wurden 
fast alle Staatseinkünfte von ihm in Empfang genommen und 
verwaltet. Von den drei Departements, in welche es zerfiel, 
wurden dem ersten alle Verfassungssachen, namentlich die Land- 
tags= und Stiftssachen, die lausitzischen, querfurtischen, schleu- 
singischen und mansfeldischen Sachen, soweit sie nicht in die 
anderen Departements einschlugen, und die Regalien, nämlich 
das Post-, Berg-, Münz= und Salzwesen, sowie die Straßen- 
bau-, Damm= und Ufer= u. a. Sachen zugetheilt; dem zweiten 
die zur Kammer gehörigen indirecten Abgaben, dem dritten 
die Amter und Kammergüter, das Forst-, Floß= und Jagd- 
wesen. Zur Eimahme und Ausgabe wurden vier Kassen, die 
Rentkammer, die Generalaccishauptkasse, die Generalkriegskasse 
und die Hauptkasse bestimmt. Die dieser neuen Centralbehörde 
unterm 5. November 1785 ertheilte, damals jevoch nicht ver- 
öffentlichte Instruction schärfte derselben ausdrücklich ein, „daß 
bei der Behandlung der Finanzgeschäfte das landesherrliche 
Interesse mit dem Wohle der Unterthauen vereinbaret, nicht 
jenes dem letzteren entgegengestellet werden solle“, und in dem 
nämlichen Sinne sprach sich die Landtagsproposition von 1787 
aus?). Hauptübersichten über den Stand der Ausgabe und 
Einnahme, Uberschläge für die nächsten Jahre, monatliche 
Kassenauszüige mußten dem Kurfürsten eingereicht werden, die 
er selbst gewissenhaft prüfte. Grundsatz war dabei, daß in den 
Kassen des Geheimen Finanzcollegiums stets eine baare Summe 
von 2 Millionen Thalern vprräthig sein müsse. Die Prüfung 
und Controle der Rechnungen besorgte die schon 1707 errichtete 
1) Mitglicder desselben waren u. a. Dr. A. v. Wagner, F. W. 
v. Ferber, K. F. v. Rochow, J. F. Scheuchler, J. A. v. Biedermann. 
2) Weiße VII, 98.
	        
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