Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

58 Weltliche innere Verhältuisse unter August. 
400 Fl. Gehalt war, zusammengesetzt, zum Oberconsistorium 
des Landes erhoben. Von dieser Behörde ging die Oberaufsicht 
über die Kirchen und Schulen, die Besetzung der unter landes- 
herrlichem Patronat stehenden geistlichen Stellen, welche früher 
durch die kurfürstlichen Beamten geübt worden war, über die 
Stipendien bei den Universitäten und andere milde Stiftungen, 
welche aus ehemaligem Kirchengut, z. B. aus dem durch das 
Procuraturamt verwalteten Vermögen des Stifts Meißen, 
flossen, giugen die Visitationen und die jährlich zweimal zu 
haltenden Generalsynoden aus 1). Eine wirkliche Wohlthat 
erwies der Kurfürst seiner Landeskirche durch die nach ihm be- 
nannte Augusteische Stiftung für Prediger-Wittwen und -Waisen 
von 1583. In solchen praktischen Dingen bewährte sich der 
tüchtige Regierungsverstand Augusts ganz anders als in der 
ihm nie zur bewußten Klarheit gekommenen und durch unlau- 
tere Nebenrücksichten bestimmten Auffassung des Dogmas. 
3. Weltliche innere Verhältnisse unter Angns. 
Vermag unser Auge den Bahnen, auf welchen Kurfürst 
August in kirchlichen Dingen sich von der großen Aufgabe der 
Reformation weiter und weiter entfernte, nicht anders als mit 
tiefem Schmerze zu folgen, so verweilt es dagegen um so 
lieber bei den inneren Einrichtungen, die er seinem Staate 
gab, als bei demjenigen Gebiete, auf welchem er eine wirklich 
segensreiche Thätigkeit entfaltet und bleibende Wohlthaten ge- 
schaffen hat. Indem August in seiner langen und verhältniß- 
mäßig ruhigen Regierung das, was bereits Moritz beabsichtigt 
und begonnen hatte, durchführte, hob für Sachsen vas Zeitalter 
der inneren wirthschaftlichen Verbesserungen an, und sicherlich 
ist es nicht Zufall, daß dasselbe Land, welches die Wiege der 
Reformation gewesen war, nun auch in dieser Beziehung allen 
übrigen Staaten mit seinem Beispiele voranging, sondern viel- 
mehr ein Beweis dafür, daß der große Umschwung der Geister 
in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, weit entfernt, sich 
1) Coder Augusteus I, 475—715. Weiße, Sächsisches Staatsrecht 
II (1827), S. 420 — 429.
	        
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