Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Polizei. 69 
würdige Landesordnung vom 1. October 1555 1) hervor, welche 
den meisten späteren Einrichtungen und specielleren Mandaten 
des Kurfürsten zu Grunde liegt, freilich aber die verschiedensten 
Materien, als Consistorien, Visitationen, Schulen, Stipendien, 
Kanonikate, Gotteslästerung, Hofgerichte, Competenz der Gerichts- 
höfe, peinliche Sachen, Proceßkosten, Wucher, Befehder, Plackerei, 
Verbot der Beherbergung von Reisenden auf Dörfern, Karten- 
und Würfelspiel, Münzwesen, Forst- und Jagdaussicht, Dienst- 
boten, Brauerei auf dem Lande, Handwerker, libertheuerung 
in Gasthöfen, Zutrinken, Luxus, Bettelei, unsittliche Tänze #c. 
in der Kürze abhandelt. Für das Voigtland wurde 1583 
eine besondere Polizeiordnung erlassen. Über manche einzelne 
Gegenstände ergingen noch specielle Verordnungen, z. B. gegen 
die öffentlichen Friedensstöärer, gegen fremde Werbungen und 
Annahme ausländischer Kriegsdienste, gegen die Zigeuner, die 
man für Kundschafter der Türken zu halten pflegte, Kleider- 
ordnungen gegen die Pluderhosen und die unfläthige Tracht, 
welche den Schneider, der sie macht, mit 10 Fl. belegen, Luxus- 
gesetze, z. B. das von 1562, welches den wittenberger Pro- 
sessoren, Licentialen und Rathspersonen verbot, bei den Hoch 
zeiten ihrer Kinder mehr als zehn Tafeln zu zwölf Personen 
außer den Dienern zu setzen und mehr als sechs Speisen zu 
geben, daueben Censur= und Pasquill-Mandate, Straßen= und 
Geleitsordnungen, zu geschweigen eine Menge Verordnungen, 
welche nur die Hauptstadt Dresden betrafen2) oder sonst ganz 
specicllen Inhalts sind, eine Mannichfaltigkeit, welche nicht nur 
den erweilerten Umfang der Regierungsgeschäfte, sondern auch 
des Kurfürsien persönliche rastlose Thätigkeit aufs deutlichste 
zur Anschauung bringt. 
Am glänzendsten aber entfaltet sich diese unstreitig auf 
volkswirthschaftlichem Gebiete, wo August alle seine Zeitgenossen 
weit überragt. Unermüdlich, durch Nachdenken und Arbeiten 
auf diesem Felde seine Ansichten zu vervollkommnen und zu 
) Col. Ang. I, 43. 
2) z. B. daß Jeder in seinem Hause eine Heimlichkeit haben oder 
ihm das Haus zugemacht werden solle.
	        
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