Hofhalt. 71
halten. Dem Hofstaate wurde statt des ehemaligen Hofmeisters
1560 der Hofmarschall vorgesetzt, der aber auch bei der Hof-
fahne mit drei Knechten und fünf Pferden Lehndienst that;
der oberste Kämmerling stand nicht allein den bei Hofe auf-
wartenden Junkern, sondern auch als Rittmeister der Leibwache
von 500 Soldreitern vor, während den Stall nebst Hofnarren
und Zwergen, wahrscheinlich auch den Hofpocten und Pritsch-
meistern der Oberstallmeister beanfsichtigte; auch die Kurfürstin
hatte ihren Hofmeister und Reisestallmeister. Nicht bloß die
Amtsbestallungen für alle diese waren vom Kurfürsten selbst
mit großer Ausführlichkeit entworfen, sondern auch noch be-
sondere bis ins Einzelnste gehende Hofküchen-, Keller-, Kammer-,
Licht= und Speiscordunngen 1). Dagegen gebrach es den Fest-
lichkeiten des Hofes keineswegs aun Glanz. Dann holte man
wohl vom Läwenhause an der Brücke die Löwen bald zur Hetze,
bald zum Kampf mit Bären, oder es wurden Turniere ver-
anstaltet, in denen der Kurfürst, selbst ein Freund ritterlicher
Kämpfe, Dank seiner Geschicklichkeit und ungemeinen Körper-
kraft, manchen Gegner in den Sand warf; daher auch seine
Rüstkammer mit kostbarem Rennzeug, seine Ställe mit starken
Reungäulen wohl versehen, seine Plattuer und Rüstmeister
weit berühmt waren.
Die Mittel zur Bestreitung des Hofhaltes gaben die Kam-
mergüter und die Regalien; die Einkünfte aus diesen zu steigern,
mußte daher eine bei dem damaligen unvollkommenen Zustande
des Steuerwesens doppelt wichtige Aufgabe sein. Durch die
Kanzleiordumg von 1556 wurden die dem Hofrathe abgenom-
menen Kammersachen einzelnen Mitgliedern desselben, die man
daher auch Geheime und Kammer-Räthe nannte, übertragen
1) Horn, Handbibliothek, S. 509 u. 879 ff. enthält mehre solcher
Bestallungsbriese. — Die Kammer= und Küchen- Ordnung in Diemer.
Observationes de meritis Augusti (1809); z. B. p. XXI: „ Dem
Hofsprediger ein Herrn Wachslicht, den abend zuvorn, wann er ufu morgen
predigen sol“; anßerdem „2 große Unßlet Licht teglich". Die Leibärzte
bekamen nur die letzteren. — Im Jahre 1563 kosteten die kurfürstliche
Küche, Keller und Speisekammer nicht mehr als 17572 Fl.