Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Hofhalt. 71 
halten. Dem Hofstaate wurde statt des ehemaligen Hofmeisters 
1560 der Hofmarschall vorgesetzt, der aber auch bei der Hof- 
fahne mit drei Knechten und fünf Pferden Lehndienst that; 
der oberste Kämmerling stand nicht allein den bei Hofe auf- 
wartenden Junkern, sondern auch als Rittmeister der Leibwache 
von 500 Soldreitern vor, während den Stall nebst Hofnarren 
und Zwergen, wahrscheinlich auch den Hofpocten und Pritsch- 
meistern der Oberstallmeister beanfsichtigte; auch die Kurfürstin 
hatte ihren Hofmeister und Reisestallmeister. Nicht bloß die 
Amtsbestallungen für alle diese waren vom Kurfürsten selbst 
mit großer Ausführlichkeit entworfen, sondern auch noch be- 
sondere bis ins Einzelnste gehende Hofküchen-, Keller-, Kammer-, 
Licht= und Speiscordunngen 1). Dagegen gebrach es den Fest- 
lichkeiten des Hofes keineswegs aun Glanz. Dann holte man 
wohl vom Läwenhause an der Brücke die Löwen bald zur Hetze, 
bald zum Kampf mit Bären, oder es wurden Turniere ver- 
anstaltet, in denen der Kurfürst, selbst ein Freund ritterlicher 
Kämpfe, Dank seiner Geschicklichkeit und ungemeinen Körper- 
kraft, manchen Gegner in den Sand warf; daher auch seine 
Rüstkammer mit kostbarem Rennzeug, seine Ställe mit starken 
Reungäulen wohl versehen, seine Plattuer und Rüstmeister 
weit berühmt waren. 
Die Mittel zur Bestreitung des Hofhaltes gaben die Kam- 
mergüter und die Regalien; die Einkünfte aus diesen zu steigern, 
mußte daher eine bei dem damaligen unvollkommenen Zustande 
des Steuerwesens doppelt wichtige Aufgabe sein. Durch die 
Kanzleiordumg von 1556 wurden die dem Hofrathe abgenom- 
menen Kammersachen einzelnen Mitgliedern desselben, die man 
daher auch Geheime und Kammer-Räthe nannte, übertragen 
1) Horn, Handbibliothek, S. 509 u. 879 ff. enthält mehre solcher 
Bestallungsbriese. — Die Kammer= und Küchen- Ordnung in Diemer. 
Observationes de meritis Augusti (1809); z. B. p. XXI: „ Dem 
Hofsprediger ein Herrn Wachslicht, den abend zuvorn, wann er ufu morgen 
predigen sol“; anßerdem „2 große Unßlet Licht teglich". Die Leibärzte 
bekamen nur die letzteren. — Im Jahre 1563 kosteten die kurfürstliche 
Küche, Keller und Speisekammer nicht mehr als 17572 Fl.
	        
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