80 Kurfürst August als Staatswirth.
August doch nicht hoch genug über seinem Zeitalter, als daß
er nicht auch dem dasselbe beherrschenden Wahne gehuldigt und
mit Hilfe von Adepten und Alchymisten dem Geheimnisse der
Goldmacherei nachgetrachtet hätte; glaubte er doch die Kunst
zu besitzen, acht Unzen Silber binnen sechs Tagen in drei Unzen
Gold verwandeln zu können 1); nur daß ihn seine Vorsicht
und seine Kenntnisse in der Scheidekunst davor bewahrten, in
gleichem Maße wie so viele andere Leichtgläubige dem Betruge
zum Opfer zu fallen.
Von den Metallen, welche der Bergbau zu Tage förderte,
wurde das Kupfer meistentheils an einheimische oder fremde
Gesellschaften und Kupferhämmer verkauft, das Zinn, dessen
Verkauf der Kurfürst im Lande freigelassen hatte, von den
Zinnern oder Zinnherren, die sich in den Städten des Erz-
gebirges zu einem besonderen Stande gebildet hatten, in und
außer Landes bis nach Italien hin verhandelt; das Silber da-
gegen blieb größtentheils im Lande, um geprägt zu werden.
Was das Münzwesen betraf, so empfand Sachsen die chronische
Verwirrung, unter der dasselbe im ganzen Reiche litt, besonders
tief, weil es bei dem höheren Gehalt seiner eigenen Münzen einen
ununterbrochenen Kampf gegen das Eindringen fremder gering-
haltiger aus den vielen kleinen Nachbarländern zu führen hatte.
Wenn es aber auch dem Kurfürsten keineswegs an Bereit-
willigkeit fehlte, sich einer allgemeinen Neichsmünzordnung an-
zuschließen, so doch nur unter der Bedingung, daß dies auch
von Seiten aller übrigen Reichsstände und ohne Beeinträchtigung
seines Landes geschähe, weshalb sich Kaiser Ferdinand bei ihm
ebenso vergebliche Mühe wie vorher bei Kurfürst Moritz gab,
ihn für die 1551 erlassene zu gewinnen, weil er seiner Berg-
werke und Lande halber das alte Schrot und Korn, welches
ctwas besser sei denn die geordnete Reichsmünze, beizubehalten
nicht umhin könne, wie dies auch durch die neue Münzordnung
von 1558) geschah. Dieser Ansicht pflichteten auch seine
Stände nach dem Erscheinen des neuen Reichsmünzedicts von
1) Pfeiferi Epistolae, p. 227.
2) Cod. Aug. II, 754 a.