Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Industrie. Handel. 83 
weit und breit gesucht wurden. August selbst und sein zum 
Theil von ihm gekleideter Hofstaat trugen nur inländisches 
Fabrikat. Aus den Niederlanden kam auch die später für 
Sachsen so wichtige Baumwollenmanufactur, deren Gewebe, 
die Mousseline, man gemeiniglich Schleier nannte. Zwilliche, 
Berkane, Damast, Barchent, selbst Sammt, Atlas, Seide 
wurden im Lande, wenn auch durch Eingewanderte, fabricirt. 
Die Zahl der Tuchmacher soll sich unter August um 18000, die 
der Zeugmacher um 11000, der Leinen-, Zwillich= und Damast- 
weber um 21000, der Spitzen= und Zwirnmacher um 9500 
vermehrt haben. Das Spitzenklöppeln, bisher nur ein kunst- 
fertiger Zeitvertreib vornehmer Frauen, wurde bereits vor 
1561 durch Barbara Uttmann, geb. v. Elterlein, für die 
weibliche Bevölkerung des Erzgebirges ein einträglicher und bei 
dem schwieriger werdenden Abbau des Silbers doppelt wichtiger 
Erwerbszweig-7). 
Eine so lebhafte Production von Waaren der verschieden- 
sten Art setzt nothwendigerweise einen entsprechenden Absatz, 
einen ausgebreiteten Handel voraus, und unstreitig zeigte der 
Umstand, daß Sachsen weder durch die Abnahme des italieni- 
schen Welthandels noch durch das gleichzeitige Sinken der 
Hansa, noch auch durch den Fall Antwerpens und die von den 
Holländern ausgehende Sperrung des Rheins, jene drei Schläge, 
denen damals der Handel des übrigen Deutschlands erlag, 
unmittelbar berührt wurde, die commercielle Blüthe unseres 
Landes in doppelt glänzender Beleuchtung. Tuche, leinene und 
baumwollene Zeuche, Eisen= und irdene Waaren, Wein, Erz, 
Holz, für welches Dresden, Grimma u. a. Stapelplätze waren, 
Waid, der seine Niederlage in Großenhain hatte, und blaue 
Mineralfarbe mögen die vorzüglichsten Ausfuhrartikel gewesen 
sein. Der Wucher wurde gesetzlich verboten, der Zinsfuß, 
jedoch mit Berücksichtigung des Wechselhandels auf 5 Procent 
herabgesetzt, dem Wucherer die gerichtliche Hilfe entzogen, auch 
die öffentliche Sicherheit wider Placker und Befehder geschützt. 
Daß die Interessen des sächsischen und überhaupt des deutschen 
1) Archiv f. sächs. Gesch. IV, 420 ff. 
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