Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

84 Kurfürst August. Handel. 
Handels zu den Hauptgesichtspunkten gehörten, die Augusts 
Verhältniß zu den nordischen Mächten bestimmten, ist bereits 
oben berührt worden. Vor allem hob sich Leipzig, wo sich 
niederländische Kaufleute mit bedeutenden Kapitalien nieder— 
gelassen hatten, hauptsächlich auf Kosten von Frankfurt und 
Erfurt und erhielt von den Kaisern Ferdinand I., Maximilian II. 
und Rudolf II. erneute Bestätigungen seiner Gerechtsame. Die 
Messen und Jahrmärkte der anderen sächsischen Städte wurden 
zu Gunsten der leipziger immer mehr beschränkt, die nach veipzig 
führenden Straßen theils durch die Gemeinden, zum größeren 
Theil aber durch die Amter mit Sand, Steinen und Faschinen 
in fahrbarem Stande erhalten und auf Einhaltung der letzteren 
streng gesehen, hauptsächlich auch mit Rücksicht auf das Geleite, 
das noch persönlich durch Beamte und bewaffnete Einspännige 
gegeben wurde, jährlich etwa 50000 Fl. einbrachte und meistens 
mit den Zollgefällen zugleich an die Magistrate verpachtet war. 
Die zur Messe gehenden fremden Kaufleute hatten nach einem 
Befehl von 1571 an einem bestimmten Tage an der Grenze 
einzutreffen, um daselbst von den Geleitsmännern angenommen 
und weiter geführt zu werden. Besonders sorgfältig wurde 
die nürnberger Geleitskutsche mit acht Plätzen, darunter einem 
für die Kranken, die regelmäßig in der Messe ab= und zufuhr, 
sogar mit adeligen Bewaffneten begleitet. Mit demselben Nach- 
druck, mit welchem der Kurfürst die Benutzung der von Polen 
über Leipzig führenden sogenaunten hohen Straße gegen die 
nach Magdeburg gehende niedere verfocht, verweigerte er auch, 
um nicht die leipziger Stapelstraßen zu benachtheiligen, die von 
Kaiser Ferdinand wiederholt angestrebte Oeffnung der Elbe 
und ihre Befreiung von den Niederlagsrechten, weil dieselbe 
nur Böhmen und Brandenburg zu gute kommen würde; ja 
bei der völligen Gleichgiltigkeit des Reichs gegen die wichtigsten 
und zumal die wirthschaftlichen Interessen der Nation durfte 
er sogar 1584 die Behauptung aufstellen, der Elbstrom ge- 
höre zu seinem Erbtheil und der Gebrauch hänge ganz von 
seinem Willen ab. Einer in Dresden errichteten Zuckersiederei 
wurde noch 1592 die freie Benutung der Elbe untersagt und
	        
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