Metadata: Gedanken und Erinnerungen. Neue Ausgabe. Erster Band. (1)

310 Zwölftes Kapitel: Rückblick auf die preußische Politik. 
  
geerbte Autorität zwecklos verpusft wurde, ohne daß Preußen 
einen andern Vortheil von dieser Kraftleistung gehabt hätte 
als den einer befriedigten Eitelkeit über Bethätigung seiner 
großmächtlichen Stellung den beiden Kaisermächten gegenüber, 
show of power ½. 
Wenn Oestreich und Rußland im Orient Beschäftigung 
fanden, so hätte es, möchte ich glauben, im Interesse ihres da- 
mals weniger mächtigen Nachbarn gelegen, sie darin nicht zu 
stören, sondern beide in der Richtung ihrer orientalischen Be- 
strebungen eher zu fördern und zu befestigen und ihren Druck 
auf unfre Grenzen dadurch abzuschwächen. Preußen war nach 
seinen militärischen Einrichtungen damals schneller schlagfertig 
als seine Nachbarn und hätte diese Schlagfertigkeit wie bei 
manchen spätern Gelegenheiten nutzbar machen können, wenn 
es sich verfrühter Parteinahme enthalten und seiner damaligen 
verhältnißmäßigen Schwäche entsprechend sich lieber en vedette 
gestellt hätte, anstatt sich das prestige des Richteramtes zwischen 
Oestreich, Rußland und der Pforte beizulegen. 
Der Fehler in Situationen der Art hat gewöhnlich in der 
Ziellosigkeit und Unentschlossenheit gelegen, womit an die Be- 
nutzung und Ausbeutung herangetreten wurde. Der Große 
Kurfürst und Friedrich der Große hatten klare Vorstellungen 
von der Schädlichkeit halber Maßregeln in Fällen, wo es sich 
um Parteinahme oder um ihre Androhung handelte. So lange 
Preußen nicht zu einem der deutschen Nationalität annähernd 
entsprechenden Staatsgebilde gelangt war, so lange es nicht 
nach dem Ausdruck, dessen sich der Fürst Mettermich mir gegen- 
über bediente, zu den „saturirten“ Staaten gehörte, mußte es 
seine Politik mit dem angeführten Worte Friedrich's des Großen 
en vedette einrichten. Nun hat aber eine vedette eine Exi- 
r—.. 
  
1) Schaustellung von Macht. 
2) Auf Posten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.