Metadata: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1823. (14)

Urkundlich unter Unserer Allerhöchsten Unterschrift und Beidrückung Un- 
seres Königlichen Insiegels. 
Gegeben Berlin, den 25sten Januar 1823. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. Voß. v. Altenstein. v. Kircheisen. v. Buͤlow. v. Schuckmann. 
v. Lottum. v. Klewiz. v. Hake. 
  
MMNo. 778.) Allerhoͤchste Kabinetsorder vom 7ten Februar 1823., wegen eines Praͤklusions- 
Termins, absichtlich der in Staaksschuldscheine umzuschreibenden, Indivis 
duen in den diesseits der Elbe belegenen Magdeburgschen Kreisen ertheil- 
ten, Masdeburgschen Landes-Obligationen. 
N.“ Ihrem Antrag im Bericht vom 3ten Februar d. J. will Ich hierdurch 
genehmigen, daß in der von dem Oberpräsidio zu Magdeburg zu erlassenden öf- 
fentlichen Bekanntmachung, wegen der vorgängigen Verifikation, der, in Ge- 
folge Meiner Order vom 174en Dezember 1821I. jetzt gleichfalls als Staatsschuld 
zu übernehmenden, und in Staatsschuldscheine umzuschreibenden, verschiedenen 
Instituten und Eingesessenen der diesseits der Elbe belegenen Magdeburgschen 
Kreise für Anleihen in baarem Gelde und Bank-Obligationen ertheilten Magde- 
burgschen Landes-Obligationen und zinslosen Scheine, zu deren Einreichung oder 
Anmeldung bei der Verifikations-Kommission, ohne Rücksicht, ob solches früher 
schon anderswo geschehen, ein präklusivischer Termin von drei Monaten, vom 
Tage der Bekanntmachung an gerechnet, bestimmt werde, mit der Verwarnung, 
daß nach Ablauf dieses Termins, alle bis dahin, bei der Verifikations-Kommis- 
sion nicht prdsentirte oder besonders angemeldete Papiere der bemerkten Art und 
die darauf beruhenden Forderungen, ohne Weiteres für präkludirt und ungültig 
erachtet werden würden. Ich überlasse Ihnen hiernach das Weikere, und beson- 
ders auch die Publikation selbst, auf die Ihnen am angemessensten scheinende 
Weise zu verfügen. 
Berlin, den 7ten Februar 1823. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Staatsminister und Generallieutenant Grafen von Lottum. 
 
	        
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