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kräftiges, den Verlust des Amtes kraft Gesetzes nach sich
ziehendes Urteil ergangen ist, oder wenn im Disziplinarverfahren
eine noch nicht rechtskräftige Entscheidung, die auf Dienstentlassung
lautet, ergangen ist (B. G. § 120);
b) auf Verfügung des Senats, die erfolgen kann, sobald
ein gerichtliches Strafverfahren gegen den Beamten eingeleitet
ist oder die Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens
verfügt wird, auch später im Laufe des einen oder andern
Verfahrens (B. G. § 128).
Jc) bei Gefahr im Verzuge kann auch ein anderer Vor-
gesetzter außer dem Senat die Ausübung der Amtsverrichtung
vorläufig untersagen; dem Senat ist sofort zu berichten (B. G.
8 132).
Im Falle a und b hat die Suspension zur Folge, daß dem
Beamten vom nachsten Monat an die Hälfte des Diensteinkommens
einbehalten wird zur Verwendung auf Kosten der Stellvertretung
und Untersuchung; im Falle der Freisprechung muß der einbehaltene
Teil vollständig und, falls nur eine Ordnungsstrafe verfügt wird,
insoweit nachbezahlt werden, als er nicht zur Deckung der Unter-
suchungskosten und der Ordnungsstrafe erforderlich ist (B. G. § 131).
Näheres auch B. G. § 127, 129, 130.
II. Die Beendigung des Dienstverhältnisses tritt ohne
weiteres ein durch Tod des Beamten oder durch seine rechtskräftige
Verurteilung im Strafverfahren, wenn das Urteil auf Zuchthausstrafe,
auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Be-
kleidung öffentlicher Amter oder auf Verlust der von dem Verurteilten
bekleideten öffentlichen Amter lautet (Strafgesetzb. § 31, 33, 35, 358;
81, 83 u. a.); bei auf Zeit angestellten Beamten ferner mit Ablauf
der Anstellungszeit.
Die Aufhebung des Dienstverhältnisses durch ausdrückliche Er-
klärung ist verschieden, je nachdem mit ihr alle Ansprüche des Beamten
aufhören oder ihm Anspruch auf Pension und Amtstitel bleiben.
1. Entlassung unter Verzicht auf Pension kann der Beamte
stets verlangen (B. G. 8§ 15; Erledigung von Rückständen, Abrechnung
§ 16); aus dienstlichen Rücksichten kann die Bewilligung des Ab-
schiedes drei Monate verschoben werden.