Klassifikation und Einteilung der Massen. 125
Irrtümer berufen, wollen die Abschaffung jener und deren Er-
setzung durch Richter. Wie können wir aber vergessen, daß
diese den Geschworenen so oft vorgeworfenen Irrtümer stets
zuerst von den Richtern begangen wurden; denn, wenn. der
Angeklagte vor der Jury erscheint, so ist er bereits von ver-
schiedenen Richtern als schuldig angesehen worden: vom Unter-
suchungsrichter, vom Staatsanwalt und vom Anklagesenat. Sieht
man denn nicht, daß der Angeklagte, würde er statt von Ge-
schworenen schließlich von Richtern abgeurteilt, seine einzige
Aussicht auf Freisprechung einbüßen würde? Die Irrtümer
der Geschworenen waren zuerst stets Irrtümer der Richter.
An diese letzteren allein muß man sich also halten, wenn man
besonders ungeheuerliche Justizirrtümer wie die Verurteilung
des Dr.X... findet, der, auf die Anzeige eines halb idiotischen
Mädchens, welches den Arzt beschuldigte, für 30 Franken habe
er sie abortieren lassen, von einem doch nicht zu sehr be-
schränkten Untersuchungsrichter verfolgt, ohne den Entrüstungs-
ausbruch der Öffentlichkeit, die seine Begnadigung durch das
Staatsoberhaupt zur Folge hatte, ins Bagno gewandert wäre.
Die von allen seinen Mitbürgern anerkannte Ehrenhaftigkeit des
Verurteilten legte die Grobheit des Irrtums an den Tag. Selbst
die Richter erkannten dieselbe, aber aus Korpsgeist taten sie
alles mögliche, um die Unterzeichnung der Begnadigung zu
verhindern. In allen ähnlichen Fällen hört die von technischen
Details, die sie nicht versteht, verwirrte Jury naturgemäß auf
die Judikatur, indem sie sich sagt, der Fall sei von Richtern,
die in allen Feinheiten bewandert sind, untersucht. Wer sind
dann die wahren Urheber des Irrtums, die Geschworenen oder
die Richter? Wir wollen also die Jury sorgfältig wahren. Sie
bildet vielleicht die einzige Art der Masse, die durch keine
Individualität zu ersetzen ist. Nur sie kann die Härten des
Gesetzes mildern, welches, für alle gleich, im Prinzip blind
sein muß und Sonderfälle nicht kennen darf. Der dem Mitleid
unzugängliche, nur den Wortlaut des Gesetzes kennende Richter
mit seiner Berufshärte würde den Raubmörder nicht anders