5. Kapitel. Die Preisbildung im Verkehrswesen. 107
wohnt. Ein Nachteil liegt darin, daß eine etwaige Uberfülle an Ver-
kehrsleistungsfähigkeit im dem einen Gebiete nicht so leicht durch Ab-
fließen nach anderen Gebieten ausgeglichen wird.
Nicht ohne Einfluß auf die Stellung der Verkehrsunternehmer ist
weiterhin der Umstand, daß verschiedene Arten von Fahrzeugen auf
demselben Wege nebeneinander verkehren, die verschiedenen Aufwand
für den Unternehmer bedingen, also eine verschiedene Preisstellung für
dieselbe Strecke und denselben Beförderungsgegenstand ermöglichen.
Im Landstrabenverkehre tritt das weniger scharf zutage, da sich der
Kraftwagen, so sehr er sich auch von dem gewöhnlichen Strabenfuhr-
werk abhebt, doch in der Hauptsache noch auf Nahgebiete eingestellt
hat. Im Wasserverkehre treten innerhalb desselben Fluhgebiets auch auf
langen Strecken Segelschiffahrt, Dampfschiffahrt, zum Teil neuerdings
auch Kraftschiffahrt in Wettbewerb mit einander. Mit einem Worte, es
wirken hier so vielerlei Umstände zum Teil in entgegengesetzter Rich-
tung ein, dab es ein vergebliches Bemühen ist, eine allgemein gültige
Regel für die wirkliche Gestaltung des Frachtpreises auf Land- und
Wasserstraben aufzusuchen. Unter diesen Umständen dürkte es auch
unfruchtbar sein, eine allgemeine Regel über den Frachtsatz aufzustellen,
der für die beteiligten Verkehrsunternehmer als der günstigste anzustehen
ist. Am günstigsten ist für den Unternehmer jedenfalls diejenige Fracht
welche ihm nachhaltig den höchsten Reingewinn sichert; mehr läßt sich
eigentlich allgemein kaum darüber sagen.
Je mehr auf den Landstraben und Wasserwegen der Betrieb —
z. B. auf dem Wege freiwilliger Verständigung — geregelt wird, desto
mehr bessert sich naturgemäh die Stellung der Verkehrsunternehmer; zu
einer wettbewerbsfreien, also zu einer der tatsächlichen alleinigen Verkehrs-
herrschaft entsprechenden Gestaltung der Preise können sie es aber, wenn
überhaupt, nur bei solchen Beförderungsgegenständen bringen, die unbedingt
auf die Wasser- und Landbeförderung angewiesen sind. Zu weit gehenden
Anforderungen der Verkehrsunternehmer wird man aber auch dann auf
Binnenwasserstraben und auf Landstraben, schwerer auf der See, unter Um-
ständen dadurch entgegenwirken können, dabß der Versender eigene Fahr-
zeuge beschafft und benutzt. Großbe gewerbliche Unternehmungen unter-
halten jetzt schon vielfach einen eigenen Fuhr- oder Schiffspark, um unab-
hängig von den Verkehrsunternehmern zu sein. Eine Sonderstellung nimmt
das dem allgemeinen Gebrauche dienende Strabenfubrwesen im Inneren
großer Städte ein, wie schon im 4. Kap. § 1 auseinandergesetzt ist.
Im großen Seeverkehre liegt die Befriedigung der Verkebrsbedürf-
nisse zum guten Teil in der Hand bedeutender und kräftiger Gesell-
schaften. Sie können dem einzelnen Versender gegenüber ihr Bedürknis
stärker zur Geltung bringen. Sie sind aber dabei doch dem Wettbewerbe
mit anderen Gesellschaften unterworfen. Im Seeverkehr ist der Wett-