Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

5. Kapitel. Die Preisbildung im Verkehrswesen. 107 
wohnt. Ein Nachteil liegt darin, daß eine etwaige Uberfülle an Ver- 
kehrsleistungsfähigkeit im dem einen Gebiete nicht so leicht durch Ab- 
fließen nach anderen Gebieten ausgeglichen wird. 
Nicht ohne Einfluß auf die Stellung der Verkehrsunternehmer ist 
weiterhin der Umstand, daß verschiedene Arten von Fahrzeugen auf 
demselben Wege nebeneinander verkehren, die verschiedenen Aufwand 
für den Unternehmer bedingen, also eine verschiedene Preisstellung für 
dieselbe Strecke und denselben Beförderungsgegenstand ermöglichen. 
Im Landstrabenverkehre tritt das weniger scharf zutage, da sich der 
Kraftwagen, so sehr er sich auch von dem gewöhnlichen Strabenfuhr- 
werk abhebt, doch in der Hauptsache noch auf Nahgebiete eingestellt 
hat. Im Wasserverkehre treten innerhalb desselben Fluhgebiets auch auf 
langen Strecken Segelschiffahrt, Dampfschiffahrt, zum Teil neuerdings 
auch Kraftschiffahrt in Wettbewerb mit einander. Mit einem Worte, es 
wirken hier so vielerlei Umstände zum Teil in entgegengesetzter Rich- 
tung ein, dab es ein vergebliches Bemühen ist, eine allgemein gültige 
Regel für die wirkliche Gestaltung des Frachtpreises auf Land- und 
Wasserstraben aufzusuchen. Unter diesen Umständen dürkte es auch 
unfruchtbar sein, eine allgemeine Regel über den Frachtsatz aufzustellen, 
der für die beteiligten Verkehrsunternehmer als der günstigste anzustehen 
ist. Am günstigsten ist für den Unternehmer jedenfalls diejenige Fracht 
welche ihm nachhaltig den höchsten Reingewinn sichert; mehr läßt sich 
eigentlich allgemein kaum darüber sagen. 
Je mehr auf den Landstraben und Wasserwegen der Betrieb — 
z. B. auf dem Wege freiwilliger Verständigung — geregelt wird, desto 
mehr bessert sich naturgemäh die Stellung der Verkehrsunternehmer; zu 
einer wettbewerbsfreien, also zu einer der tatsächlichen alleinigen Verkehrs- 
herrschaft entsprechenden Gestaltung der Preise können sie es aber, wenn 
überhaupt, nur bei solchen Beförderungsgegenständen bringen, die unbedingt 
auf die Wasser- und Landbeförderung angewiesen sind. Zu weit gehenden 
Anforderungen der Verkehrsunternehmer wird man aber auch dann auf 
Binnenwasserstraben und auf Landstraben, schwerer auf der See, unter Um- 
ständen dadurch entgegenwirken können, dabß der Versender eigene Fahr- 
zeuge beschafft und benutzt. Großbe gewerbliche Unternehmungen unter- 
halten jetzt schon vielfach einen eigenen Fuhr- oder Schiffspark, um unab- 
hängig von den Verkehrsunternehmern zu sein. Eine Sonderstellung nimmt 
das dem allgemeinen Gebrauche dienende Strabenfubrwesen im Inneren 
großer Städte ein, wie schon im 4. Kap. § 1 auseinandergesetzt ist. 
Im großen Seeverkehre liegt die Befriedigung der Verkebrsbedürf- 
nisse zum guten Teil in der Hand bedeutender und kräftiger Gesell- 
schaften. Sie können dem einzelnen Versender gegenüber ihr Bedürknis 
stärker zur Geltung bringen. Sie sind aber dabei doch dem Wettbewerbe 
mit anderen Gesellschaften unterworfen. Im Seeverkehr ist der Wett-
	        
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