122 I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
fanges innerhalb der Grenzen der vorhandenen Leistungsfähigkeit die
gesamten Selbstkosten der einzelnen Verkehrsleistung vermindern. Eine
Vorausberechnung der Selbstkosten der einzelnen Verkehrsleistung ist
deshalb unmöglich. Nur nachträglich können sie ermittelt werden.
Die Arbeitskosten und die Grundkosten sind nicht für alle Strecken
die gleichen. Sie zeigen grobe Abweichungen, je nachdem die einzelne
Strecke besondere Betriebs- oder Anlageschwierigkeiten zu überwinden
hat, je nach den Zeiten der Herstellung usw. Im Grunde hat jedes
Kilometer einer Bahn, einer Landstrabe, eines Kanals usw. geine besondere
Gestaltung der Anlage- und Betriebskosten, also auch der Grund- und
Arbeitskosten. Auch aus diesem Grunde ist es unmöglich, die Selbst-
kosten jeder einzelnen Verkehrsleistung wirklich genau zu ermitteln.
Darauf kann sich mithin die Preisbemessung nicht aufbauen. Man be-
ghügt sich deshalb, soweit man überhaupt auf die Selbstkosten zurück-
greift, auf Grund der Erfahrungen einen allgemeinen Durchschnittssatz
zu berechnen.
Den Durchschnittssatz der einzelnen Verkehrsleistung einheitlich für
alle Arten der Verkehrsarbeit zu berechnen und bei der Preisbemessung
als Mindestgrenze zu benutzen, wäre verkehrt. Man muß vielmehr solche
Berechnungen für die einzelnen Arten der Verkehrsleistungen anstellen,
um gewisse Anhaltspunkte für die Preisbildung zu gewinnen. Findet
man 2z. B., dab auf den Eisenbahnen die Beförderung des Reisegepäcks
im Verhältnis höhere Selbstkosten hat als die Beförderung des Fracht-
guts, 80 wird man im allgemeinen nicht in beiden Fällen den gleichen
Preis fordern. Das gleiche gilt, wenn sich ergibt, daß die Personen-
beförderung in der I. Wagenklasse für die Eisenbahn verhältnismähßig
teurer ist, als in der III. Klasse usf. Es können aber auch in solchen
Fällen unter Umständen Gründe vorliegen, die Unterschiede der Selbst-
kosten bei der Bemessung der Frachtpreise nicht zum Ausdruck zu
bringen. Wenn die Bahnverwaltung z. B. Anlab zu der Erwartung
hat, daß eine billigere Preisbemessung zur Steigerung des Verkehrs und
dami zur Ermähigung der Selbstkosten für die einzelne Verkehrsleistung
führen wird, so kann ein entsprechendes Vorgehen angezeigt erscheinen.
Die Selbstkosten der gesamten Verkehrsarbeit der Verkehrsanstalt
umfassen, richtig gerechnet, den gesamten Verzinsungs-, Tilgungs- und
Betriebsaufwand einschlieblich der Rücklagen für Ausbesserungen, Wieder-
herstellungen und Neubeschaffungen, soweit sie im regelmäßigen Betrieb
eintreten. Das deckt sich mit den gesamten Eigenkosten, und daß diese
aus den Verkehrspreisen mindestens herausgewirtschaftet werden müssen,
ist selbstverständlich, wie schon gesagt. Insofern sind diese gesamten
Eigenkosten für die Preisbemessung von Bedeutung. In der Regel müssen
sich aber die groben Verkehrsanstalten bemühen, die Preise so festzu-
Setzen, daß nach den bisherigen Erfahrungen nicht nur die volle Deckung