Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

5. Kapitel. Die Preisbildung im Verkehrswesen. 123 
dieser gesamten Selbstkosten, sondern auch ein Uberschuß gesichert ist, 
der freilich bei den öffentlichen Verwaltungen in mäbigen Grenzen ge- 
halten werden mu. 
Bei der Bemessung der Verkehrspreise spielt nicht selten eine Rolle 
das Streben, den Umfang des Verkehrs nach bestimmten Richtungen bin 
oder in bestimmten Gütern usw. durch niedrige Beförderungspreise zu 
steigern. Dieses Streben wird Dnamentlich da zutage treten, wo eine er- 
hebliche Ausdehnungsfähigkeit der betr. Verkehrsart vorliegt oder voraus- 
gesetzt wird. Dabei sprechen oft Wettbewerbsrücksichten mit: man ist 
bemüht, von der Ausdehnungsfähigkeit des Verkehrs einen möglichst 
groben Teil seinem Wettbewerbsunternehmer abwendig zu machen und 
dem eigenen Unternehmen zuzuführen. Aber auch ohne derartige 
Rücksichten kann das öffentliche oder nichtöffentliche Verkehrsunter- 
nehmen Anlaß haben, die vorhandene Ausdehnungsfähigkeit bestimmter 
Verkehrsarten zu verwerten. In vielen Fällen geschieht das, um durch 
den gesteigerten Verkehr mehr Einnahmen im ganzen zu erzielen, und 
in solchen Fällen wird die Ausdehnungsfähigkeit nur insoweit zur Herab- 
setzung der Preise führen, als die Verkehrssteigerung nicht durch die 
Notwendigkeit neuer Anlagen und Betriebsmittel, vermehrten Personals 
und erhöhter sonstiger Ausgaben eine Minderung der gesamten Rein- 
einnahmen zur Folge hat. In anderen Fällen liegt ein allgemeines volks- 
wirtschaftliches Bedürfnis vor, bestimmte Verkebrsarten lebbafter zu ge- 
stalten, und hier wird unter Umständen dei Preisermäßigung noch weiter 
gehen, als in den vorgenannten Fällen. Vorausgesetzt muß aber werden, 
dab eine solche Ausdehnungsfähigkeit auch wirklich in erbeblichem 
Grade vorhanden ist. Eines der wichtigsten hierher gehörigen Beispiele 
ist der billigere Preis für Drucksachenbeförderung mittels der Post. Die 
Drucksachen machen nicht weniger Arbeit und Kosten als die Briefe. 
Aber es ist leichter, die Versendung von mechanisch zu vervielfältigen- 
den Dingen auszudehnen, und diese Ausdehnung sollte durch die billigere 
Beförderungsgebühr berbeigeführt werden, was tatsächlich geschehen ist. 
Im Personen- und Gütvererkehre wird die Verwertung der Aus- 
dehnungsfähigkeit bestimmter Verkehrsarten sehr häufig durch das Streben 
nabe gelegt, eine unmittelbare Verbesserung des Verhältnisses der toten 
Last zur Nutzlast im Verkehrsbetriebe herbeizuführen. Hier handelt es 
sich um eine wichtige Frage. Bei jeder Beförderung von Personen und 
Gütern ist nicht nur der zu befördernde Gegenstand fortzubewegen, son- 
dern auch das dazu nötige Beförderungsgefälß (Trag- oder Fahrzeug) und 
gegebenenfalls der Wagen, der die bewegende Kraft erzeugt oder mit 
einer Einrichtung zu ihrer Auslösung versehen ist (Lokomotiven, Trieb- 
wagen, Kraftwagen usw.). Das Gewicht des Beförderungsgegenstandes, 
also der Personen oder Güter, deren räumliche Fortbewegung der eigentliche 
Zweck der Verkehrsleistung ist, heißt nützliche Last oder Nutzlast oder
	        
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