Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

5. Kapitel. Die Preisbildung im Verkehrswesen. 127 
Fahrzeuge nicht gestattet. Wollte man kfür solche Güter die Fracht 
wesentlich herabsetzen, so würde zwar vielleicht ein stärkerer Andrang 
stattfinden, aber die Ausnutzung der Tragfähigkeit der Fahrzeuge würde 
dadurch nicht besser. Im Gegenteil, sie kann im ganzen dadurch noch 
verschlechtert werden, weil der stärkere Andrang sperriger Güter die 
Verwendung des Raumes kür andere, die Tragfähigkeit besser aus- 
nutzende Güter zu beeinträchtigen geeignet ist. Es ist klar, daß der- 
artige Unterschiede nicht vollkommen bei der Preisbemessung auber 
Acht gelassen werden können, weshalb denn auch sperrige Güter meist 
mit einem höheren Frachtsatze belegt werden. 
Auch andere Eigentümlichkeiten der Güter können auf die Gestaltung 
des Frachtsatzes einwirken. Güter, die leicht Feuer fangen oder ex- 
plodieren, bedingen eine viel größere Gefahr als andere, gefährden die 
übrigen Güter, das Fahrzeug selbst, bei Eisenbahnen unter Umständen. 
den ganzen Zug. Soweit sie überhaupt befördert werden, wird man 
hier berechtigt sein, einen höheren Frachtpreis zu fordern, auch 
für den Fall, daß die damit verbundene Gefahr nicht verwirklicht worden 
ist. Die höheren Preise umschließben bei solchen Gegenständen eine 
Vergütung für die Verlustgefahr, die von der Verkehrsanstalt oder 
Unternehmung zu tragen war. Auch bei Beförderungsgegenständen, 
die besondere Arbeiten und Ausgaben verursachen, z. B. wegen der 
Notwendigkeit nachträglicher Reinigung und Entseuchung der Wagen 
oder wegen der Fernhaltung anderer Gegenstände von dem betreffenden 
Fahrzeuge, wird der Beförderungspreis nicht auf gleicher Höhe mit den 
übrigen belassen bleiben können, wenn nicht ganz besondere Rücksichten 
dem entgegenstehen. Für Leichen sind die Frachten schon deshalb sehr 
hoch, weil die Beiladung anderer Güter in das betreffende Fahrzeug aus 
vielfachen Rücksichten unmöglich ist; sie sperren andere Güter vollständig 
aus und sind deshalb gewissermabßen das „sperrigste“ Gut, das es gibt. 
Auf die Preisbemessung wirkt außer den schon genannten Um- 
ständen auch die Art und Beschaffenheit der Leistung in verschiedenen 
Richtungen ein. Man geht hierbei zum Teil von dem Gedanken aus, 
dab eine Verkehrsleistung von bestimmter Beschaffenheit für den Emp- 
fänger der Leistung einen höheren Wert habe, als eine andere. Aller- 
dings hängt der Wert der Verkehrsleistungen für ihren Empfünger so 
sehr von den jeweiligen Umständen ab, dabß eine genaue Abstufung nach 
diesem Gesichtspunkte nicht möglich ist. 
In vielen Fällen wird die Wertschätzung der Verkehrsleistung durch 
ihren Empfänger im Zusammenbange stehen mit der Länge der Strecke, 
für welche die Beförderung erfolgt. Es liegt deshalb schon von diesem 
Gesichtspunkte aus nabe, die Gesamtpreise mit der Entfernung anwachsen 
za lassen. Das war früher auch im Nachrichtenverkehr und ist bei 
den sonstigen Verkehrsgruppen noch heute allgemein üblich, wenn auch
	        
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