5. Kapitel. Die Preisbildung im Verkehrswesen. 127
Fahrzeuge nicht gestattet. Wollte man kfür solche Güter die Fracht
wesentlich herabsetzen, so würde zwar vielleicht ein stärkerer Andrang
stattfinden, aber die Ausnutzung der Tragfähigkeit der Fahrzeuge würde
dadurch nicht besser. Im Gegenteil, sie kann im ganzen dadurch noch
verschlechtert werden, weil der stärkere Andrang sperriger Güter die
Verwendung des Raumes kür andere, die Tragfähigkeit besser aus-
nutzende Güter zu beeinträchtigen geeignet ist. Es ist klar, daß der-
artige Unterschiede nicht vollkommen bei der Preisbemessung auber
Acht gelassen werden können, weshalb denn auch sperrige Güter meist
mit einem höheren Frachtsatze belegt werden.
Auch andere Eigentümlichkeiten der Güter können auf die Gestaltung
des Frachtsatzes einwirken. Güter, die leicht Feuer fangen oder ex-
plodieren, bedingen eine viel größere Gefahr als andere, gefährden die
übrigen Güter, das Fahrzeug selbst, bei Eisenbahnen unter Umständen.
den ganzen Zug. Soweit sie überhaupt befördert werden, wird man
hier berechtigt sein, einen höheren Frachtpreis zu fordern, auch
für den Fall, daß die damit verbundene Gefahr nicht verwirklicht worden
ist. Die höheren Preise umschließben bei solchen Gegenständen eine
Vergütung für die Verlustgefahr, die von der Verkehrsanstalt oder
Unternehmung zu tragen war. Auch bei Beförderungsgegenständen,
die besondere Arbeiten und Ausgaben verursachen, z. B. wegen der
Notwendigkeit nachträglicher Reinigung und Entseuchung der Wagen
oder wegen der Fernhaltung anderer Gegenstände von dem betreffenden
Fahrzeuge, wird der Beförderungspreis nicht auf gleicher Höhe mit den
übrigen belassen bleiben können, wenn nicht ganz besondere Rücksichten
dem entgegenstehen. Für Leichen sind die Frachten schon deshalb sehr
hoch, weil die Beiladung anderer Güter in das betreffende Fahrzeug aus
vielfachen Rücksichten unmöglich ist; sie sperren andere Güter vollständig
aus und sind deshalb gewissermabßen das „sperrigste“ Gut, das es gibt.
Auf die Preisbemessung wirkt außer den schon genannten Um-
ständen auch die Art und Beschaffenheit der Leistung in verschiedenen
Richtungen ein. Man geht hierbei zum Teil von dem Gedanken aus,
dab eine Verkehrsleistung von bestimmter Beschaffenheit für den Emp-
fänger der Leistung einen höheren Wert habe, als eine andere. Aller-
dings hängt der Wert der Verkehrsleistungen für ihren Empfünger so
sehr von den jeweiligen Umständen ab, dabß eine genaue Abstufung nach
diesem Gesichtspunkte nicht möglich ist.
In vielen Fällen wird die Wertschätzung der Verkehrsleistung durch
ihren Empfänger im Zusammenbange stehen mit der Länge der Strecke,
für welche die Beförderung erfolgt. Es liegt deshalb schon von diesem
Gesichtspunkte aus nabe, die Gesamtpreise mit der Entfernung anwachsen
za lassen. Das war früher auch im Nachrichtenverkehr und ist bei
den sonstigen Verkehrsgruppen noch heute allgemein üblich, wenn auch