128 I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
die Gestaltung im einzelnen mancherlei Abweichungen zeigt. Allerdings
kann nicht etwa der Preis von Kilometer zu Kilometer höher werden,
wenn die Beförderung auf eine längere Strecke erfolgt. Vielmehr könnte
höchstens die höhere Zahl von Längeneinheiten mit dem Einheitssatze
vervielfältigt werden, so also, dab, wenn 1 km x kostet, 100 km 100 M
und 1000 km 1000 x kosten.
Das wäre eine rein mechanische Berücksichtigung der Entfernung.
Dagegen bestehen Bedenken, die sich darauf stützen, daß der Preis für
die erste Längeneinheit bei jeder folgenden Einheit eigentlich zu hoch
sei, da die Selbstkosten der Beförderung, auf die Längeneinheit um-
gerechnet, mit der zunehmenden Entfernung geringer werden. Die
Kosten, die aus Anlaß der Beförderung eines Gutes zu verrechnen sind
verhalten sich in ihren einzelnen Bestandteilen zu der Entfernung ganz
verschieden. Ein Teil der Kosten ist unabhängig von der Entfernung.
Hierher gehört der Anteil an den Kosten der Zentralverywaltung, ferner
an den Kosten für Verzinsung und Tilgung des am Ausgangs- und
Bestimmungsort angelegten Kapitals, an den Kosten der Unterhaltung
der Anlagen und an den Kosten des Personals am Ausgangs- und Be-
stimmungsort und die Vergütung für die Arbeit der Annahme und Ver-
ladung am Ausgangsort und der Ausladung und Auslieferung am Be-
stimmungsort. Man kann diese Kosten als örtliche (bei den Eisenbahnen
als „Stations“-) Kosten bezeichnen. Da alle diese Kosten erwachsen,
um überhaupt den Beförderungsgegenstand zur Beförderung abzufertigen,
So nennt man sie auch — namentlich im Eisenbahnverkehr — Abfertigungs-
kosten (Expeditions-, Speditions- oder Manipulationskosten). Solche Abkerti-
gungskosten erwachsen bei jeder Verkehrsleistung, sowohlin der Nachrichten-
als auch in der Güter- und Personenbeförderung, wenn sie auch nicht
überall die gleiche Bedeutung gegenüber den gesamten Beförderungs-
kosten haben und nicht überall gleich deutlich in die Erscheinung
treten. Im Personenverkehre werden die örtlichen Kosten durch die
kostspieligen Bahnhofsanlagen, die in Wirklichkeit zum groben Teile
dem Personenverkehre dienen, beträchtlich gesteigert, was aber deshalb
nicht besonders beachtet zu werden pflegt, weil diese Anlagen ohnehin
zur regelmäßigen Erledigung des Betriebsdienstes erforderlich sind und
vielfach zugleich allgemeinen Verwaltungszwecken dienen. Dagegen
verursacht die Annabme einer Person zur Beförderung unmittelbar nur
wenige Arbeitsleistungen; denn die Person ladet sich im allgemeinen
selbst ein und aus. Insofern sind die Abfertigungskosten im Personen--
verkehre verhältnismähig geringer als im Güter- und Nachrichten-
verkehre. Deshalb werden sie im Personenverkehre sowohl der Eisen-
bahnen als auch der örtlichen Verkehrsanstalten in der Regel nicht be-
sonders ausgeschieden; sie sind aber in Wabrheit stets vorhanden, selbst
bei der gewöhnlichen Mietsdroschke. Die Abfertigungskosten erwachsen