Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

128 I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen. 
die Gestaltung im einzelnen mancherlei Abweichungen zeigt. Allerdings 
kann nicht etwa der Preis von Kilometer zu Kilometer höher werden, 
wenn die Beförderung auf eine längere Strecke erfolgt. Vielmehr könnte 
höchstens die höhere Zahl von Längeneinheiten mit dem Einheitssatze 
vervielfältigt werden, so also, dab, wenn 1 km x kostet, 100 km 100 M 
und 1000 km 1000 x kosten. 
Das wäre eine rein mechanische Berücksichtigung der Entfernung. 
Dagegen bestehen Bedenken, die sich darauf stützen, daß der Preis für 
die erste Längeneinheit bei jeder folgenden Einheit eigentlich zu hoch 
sei, da die Selbstkosten der Beförderung, auf die Längeneinheit um- 
gerechnet, mit der zunehmenden Entfernung geringer werden. Die 
Kosten, die aus Anlaß der Beförderung eines Gutes zu verrechnen sind 
verhalten sich in ihren einzelnen Bestandteilen zu der Entfernung ganz 
verschieden. Ein Teil der Kosten ist unabhängig von der Entfernung. 
Hierher gehört der Anteil an den Kosten der Zentralverywaltung, ferner 
an den Kosten für Verzinsung und Tilgung des am Ausgangs- und 
Bestimmungsort angelegten Kapitals, an den Kosten der Unterhaltung 
der Anlagen und an den Kosten des Personals am Ausgangs- und Be- 
stimmungsort und die Vergütung für die Arbeit der Annahme und Ver- 
ladung am Ausgangsort und der Ausladung und Auslieferung am Be- 
stimmungsort. Man kann diese Kosten als örtliche (bei den Eisenbahnen 
als „Stations“-) Kosten bezeichnen. Da alle diese Kosten erwachsen, 
um überhaupt den Beförderungsgegenstand zur Beförderung abzufertigen, 
So nennt man sie auch — namentlich im Eisenbahnverkehr — Abfertigungs- 
kosten (Expeditions-, Speditions- oder Manipulationskosten). Solche Abkerti- 
gungskosten erwachsen bei jeder Verkehrsleistung, sowohlin der Nachrichten- 
als auch in der Güter- und Personenbeförderung, wenn sie auch nicht 
überall die gleiche Bedeutung gegenüber den gesamten Beförderungs- 
kosten haben und nicht überall gleich deutlich in die Erscheinung 
treten. Im Personenverkehre werden die örtlichen Kosten durch die 
kostspieligen Bahnhofsanlagen, die in Wirklichkeit zum groben Teile 
dem Personenverkehre dienen, beträchtlich gesteigert, was aber deshalb 
nicht besonders beachtet zu werden pflegt, weil diese Anlagen ohnehin 
zur regelmäßigen Erledigung des Betriebsdienstes erforderlich sind und 
vielfach zugleich allgemeinen Verwaltungszwecken dienen. Dagegen 
verursacht die Annabme einer Person zur Beförderung unmittelbar nur 
wenige Arbeitsleistungen; denn die Person ladet sich im allgemeinen 
selbst ein und aus. Insofern sind die Abfertigungskosten im Personen-- 
verkehre verhältnismähig geringer als im Güter- und Nachrichten- 
verkehre. Deshalb werden sie im Personenverkehre sowohl der Eisen- 
bahnen als auch der örtlichen Verkehrsanstalten in der Regel nicht be- 
sonders ausgeschieden; sie sind aber in Wabrheit stets vorhanden, selbst 
bei der gewöhnlichen Mietsdroschke. Die Abfertigungskosten erwachsen 
 
	        
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