130 I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
als die Strecke länger ist. Die Kosten der Brennstoffe sind schon des-
halb bei längerer Entfernung im Verhältnis geringer, weil die Kosten
der Anheizung sich nicht wiederholen und jedes einmal in Gang ge-
Setzte Feuer zu seiner Unterhaltung weniger Brennstoff nötig hat, als
ein neu anzufachendes. Auch die Kosten der Schmiermittel sind bei
längerer Entfernung für die Längeneinheit im Verbhältnis geringer usf.
Wird die Fahrt durch Maschinenwechsel unterbrochen, so setzt sich die
Kostenermäßigung in bezug auf Brenn- und Schmierstoffe u. dgl. nicht
über den Maschinenwechsel hinaus fort. Vielmehr wiederbolt sich dann
der Vorgang von einem neuen Ausgangspunkt aus. Ahnliches gilt für
andere Personen- und Güterbeförderungsmittel, wenn auch im einzelnen
viele Ungleichheiten vorkommen.
Unter diesen Umständen sind die Einwände gegen die rein mecha-
nische Berücksichtigung der Entfernung bei der Bemessung der Fahr-
preise innerlich als berechtigt anzuerkennen. Ein zweckmähig aufgebauter
Tarif würde an sich die Abfertigungsgebühren für die verschiedenen Ent-
fernungen gleich, dagegen die Streckensätze absatzweise geringer ansetzen
müssen, wenn nicht andere Rücksichten ein abweichendes Verfahren nötig
machen. Dabei ist aber zu beachten, daß völlig gleiche Abfertigungs-
gebühren den Verkehr auf nahe Entfernungen zu sehr verteuern würden,
80 daß hier Erleichterungen nötig sind. Auch kann eine genaue Anpassung
der Streckensätze an die tatsächlichen Verschiebungen der Streckenkosten
nicht eintreten, weil man sonst bei jedem Maschinenwechsel zunächst
wieder mit höheren Sätzen beginnen müßte. Das wird dadurch ver-
mieden, daß nur in größeren Stufen die Streckensätze mäßig sinken. Da
die längere Entfernung die Streckenkosten im ganzen erhöht, was im
Personen- und Güterverkehr nur bei ganz kurzen Strecken auber acht
bleiben kann, so muß naturgemäß trotz der stufenweisen Abminderung der
Streckensätze der Gesamtpreis für die längere Strecke höher sein als für
die kürzere, wenn auch die Steigerung des Gesamtpreises in geringerem
Verhältnis erfolgen mutß, als die Entfernung wächst.
Auf den Wert der Beförderungsleistung für deren Empfänger kann
auch die Zeitdauer der Inanspruchnahme des Verkehrsmittels Einfluß
haben, freilich nicht immer in gleicher Richtung. Die Zeitdauer der
Inanspruchnahme als solche — also ohne Rücksicht auf die zurück-
gelegte Entfernung betrachtet — kann den Wert der Leistung erhöhen
und vermindern. Sie erhöht ihn bei Vergnügungsfahrten mit Droschken,
Fahrrädern, Kraftwagen, Gondeln usw.; zugleich ist dabei zu beachten,
dabß bei längerer Benutzung durch dieselben Fahrgäste diejenigen
günstigeren Verwendungsgelegenheiten nicht verwertet werden können,
welche sich in der Zwischenzeit bieten. Die Zeitdauer der Verkehrs-
leistung vermindert dagegen in allen den Fällen den Wert, in denen sie
der Empfünger der Leistung nicht selbst wünscht, sondern sie ihm gegen