154 II. Abschnitt. Der Strahenverkehr.
digkeit der Schnellzüge viel geringer sein. Die Kraftwagen für Waren-
beförderung bleiben natürlich hinter den Kraftwagen für Personenverkehr
zurück. Aber auf 10—50 km Höchbstgeschwindigkeit für die Stunde
haben es nicht wenige derartige Wagen schon gebracht. Die tatsäch-
liche Durchschnittsleistung ist infolge der vielfachen Hindernisse,
Störungen und Unterbrechungen geringer, stellt aber den gewöbulichen
Wagen für derartige Zwecke völlig in Schatten.
Die Kraftwagen haben hiernach die Stellung der Landstraben in bezug
auf die Schnelligkeit der Beförderung wesentlich gebessert, aber zu
AMassenleistungen haben sie den Landstraben doch nicht verhelfen können.
Im Personenverkehr gehen die meisten Kraftwagen über 4—6 Personen
nicht binaus, wenn auch einzelne 7 und 9sitzige Wagen erbaut sind.
Bei Kraftomnibussen sind 20, 24, auch 30 Sitzplätze vorgesehen. Die
Kraftlastwagen sind zum Teil bis auf 5 t Tragkraft, die Kraftlastwagen-
züge bis auf 8 t gesteigert. Dem üblichen Begriffe des Doppelwagens
der Eisenbahnen (10 t) sind sie also nahe gekommen, aber der Massen-
haftigkeit der aus vielen Wagen zusammengesetzten Güterzüge und noch
weniger der Binnen- und Seeschiffe stehen sie nach und werden sie
nachstehen müssen, schon weil die Widerstandsfähigkeit der Straben-
decken hier Grenzen zieht, die auch in den gesetzlichen Vorschriften
Ausdruck gefunden haben. In Preuben ist das zulässige höchste Lade--
gewicht eines Pferdefahrzeugs auf Kunststraben nach den allgemeinen
Vorschriften 7½ t, und nur unter besonderen Verhältnissen darf die
berschreitung dieser Grenze im einzelnen Falle genehmigt werden.
Für Kraftwagenlastzüge ist die Grenze nach den Bundesratsvorschriften
vom 3. Februar 1910 höher. Das Fahren von Kraftwagen mit einem
Anhänger ist gestattet, so lange das Gewicht jedes Fabrzeugs
einschl. Ladung 9 t nicht übersteigt. An Massenbaftigkeit des Fracht-
verkehrs auf Landstraben haben die Kraftwagen gegen den Frachtwagen-
verkehr keinen nennenswerten Fortschritt gebracht. Auch ein Pferd
Kann auf ebener guter Landstraßbe in langsamen Schritt 41½ t ziehen
und ist somit den Leistungen der Tragtiere und der Träger weit voraus.
Durch schlechte Beschaffenheit der Landstraben und durch Steigungen
wird die Leistung des Zugpferdes sehr vermindert. Auf ebener Strecke
leistet ein Pferd bei schlechten Sandwegen nur ein Zehntel dessen, was es
auf guter Landstrabe bewegt. Bei einer Steigung von 1: 250 (d. h. 1 M
Steigung auf 250 m Länge) bis 1: 90 ist die Leistung des Pferdes nicht
mehr 4500 kg, sondern nur noch 3700 kg, von 1: 80 nur noch 2500 kg,
von 1: 35 nur noch 1650 kg, von 1: 18 nur noch 950 kg auf guter
Landstrabe.
Dab unter diesen Umständen auch die Frachtkosten auf den ein-
zelnen Landstrabenarten sehr verschieden sind, leuchtet ein. Ein zuver-
lässiger Durchschnitt ist kaum zu ermitteln. Daß aber im ganzen die