Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

154 II. Abschnitt. Der Strahenverkehr. 
digkeit der Schnellzüge viel geringer sein. Die Kraftwagen für Waren- 
beförderung bleiben natürlich hinter den Kraftwagen für Personenverkehr 
zurück. Aber auf 10—50 km Höchbstgeschwindigkeit für die Stunde 
haben es nicht wenige derartige Wagen schon gebracht. Die tatsäch- 
liche Durchschnittsleistung ist infolge der vielfachen Hindernisse, 
Störungen und Unterbrechungen geringer, stellt aber den gewöbulichen 
Wagen für derartige Zwecke völlig in Schatten. 
Die Kraftwagen haben hiernach die Stellung der Landstraben in bezug 
auf die Schnelligkeit der Beförderung wesentlich gebessert, aber zu 
AMassenleistungen haben sie den Landstraben doch nicht verhelfen können. 
Im Personenverkehr gehen die meisten Kraftwagen über 4—6 Personen 
nicht binaus, wenn auch einzelne 7 und 9sitzige Wagen erbaut sind. 
Bei Kraftomnibussen sind 20, 24, auch 30 Sitzplätze vorgesehen. Die 
Kraftlastwagen sind zum Teil bis auf 5 t Tragkraft, die Kraftlastwagen- 
züge bis auf 8 t gesteigert. Dem üblichen Begriffe des Doppelwagens 
der Eisenbahnen (10 t) sind sie also nahe gekommen, aber der Massen- 
haftigkeit der aus vielen Wagen zusammengesetzten Güterzüge und noch 
weniger der Binnen- und Seeschiffe stehen sie nach und werden sie 
nachstehen müssen, schon weil die Widerstandsfähigkeit der Straben- 
decken hier Grenzen zieht, die auch in den gesetzlichen Vorschriften 
Ausdruck gefunden haben. In Preuben ist das zulässige höchste Lade-- 
gewicht eines Pferdefahrzeugs auf Kunststraben nach den allgemeinen 
Vorschriften 7½ t, und nur unter besonderen Verhältnissen darf die 
berschreitung dieser Grenze im einzelnen Falle genehmigt werden. 
Für Kraftwagenlastzüge ist die Grenze nach den Bundesratsvorschriften 
vom 3. Februar 1910 höher. Das Fahren von Kraftwagen mit einem 
Anhänger ist gestattet, so lange das Gewicht jedes Fabrzeugs 
einschl. Ladung 9 t nicht übersteigt. An Massenbaftigkeit des Fracht- 
verkehrs auf Landstraben haben die Kraftwagen gegen den Frachtwagen- 
verkehr keinen nennenswerten Fortschritt gebracht. Auch ein Pferd 
Kann auf ebener guter Landstraßbe in langsamen Schritt 41½ t ziehen 
und ist somit den Leistungen der Tragtiere und der Träger weit voraus. 
Durch schlechte Beschaffenheit der Landstraben und durch Steigungen 
wird die Leistung des Zugpferdes sehr vermindert. Auf ebener Strecke 
leistet ein Pferd bei schlechten Sandwegen nur ein Zehntel dessen, was es 
auf guter Landstrabe bewegt. Bei einer Steigung von 1: 250 (d. h. 1 M 
Steigung auf 250 m Länge) bis 1: 90 ist die Leistung des Pferdes nicht 
mehr 4500 kg, sondern nur noch 3700 kg, von 1: 80 nur noch 2500 kg, 
von 1: 35 nur noch 1650 kg, von 1: 18 nur noch 950 kg auf guter 
Landstrabe. 
Dab unter diesen Umständen auch die Frachtkosten auf den ein- 
zelnen Landstrabenarten sehr verschieden sind, leuchtet ein. Ein zuver- 
lässiger Durchschnitt ist kaum zu ermitteln. Daß aber im ganzen die
	        
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