Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

156 II. Abschnitt. Der Strabenverkehr. 
grober Massen auf weite Entfernungen hin war im allgemeinen noch 
entbehrlich. In bezug auf die Billigkeit der Beförderung haben die 
verbesserten Landstraßen und der Ubergang zum Wagenbetrieb schon 
einen recht groben Fortschritt bedeutet. Unzweifelhaft haben die Land- 
straßen und ihre Verbesserungen das wirtschaftliche Leben früherer Zeiten 
erheblich befruchtet. Das Maß ihrer Leistungsfähigkeit genügte den 
Anforderungen des Wirtschaftslebens, so lange dieses nicht aus den 
Grenzen örtlicher Beschränktheit herausstrebte, und dieses Streben konnte 
doch erst nach Ubertragung der Dampfkraft auf den gewerblichen Be- 
trieb einen höheren Grad erreichen. Auf der anderen Seite ist aber 
nicht zu übersehen, daß die Landstraßen, so lange sie die höchste 
Form der Landverkehrswege darstellten, auch das Wirtschaftsleben in 
der örtlichen Beschränkheit festhalten mubßten, namentlich wenn das 
Stralennetz wenig entwickelt und die technische Leistungsfähigkeit der 
Straben und Fahrzeuge nur gering war. Die Langsamkeit der Be- 
förderung schloß alle leicht verderblichen Waren und die Höbe der Be- 
förderungskosten schloß von vornherein alle geringwertigen Waren von 
der Beförderung auf weitere Entfernungen aus. Massenwaren, Rohstoffe, 
gewöhnliche Nahrungsmittel und dergleichen Gegenstände konnten die 
hohe Fracht nicht tragen und suchten sich der Wasserstraßen zu be- 
dienen, wenn sie zur Verfügung standen. Gewisse unentbehrliche, nur an 
bestimmten Stellen zu gewinnende Waren, wie 2. B. das Salz, konnten frei- 
lich auch auf Landwegen in entferntere Absatzgebiete dringen. Wertvollere 
Waren konnten ebenfalls auf weitere Strecken verschickt werden. In der 
Tat hatten früher, z. B. im Mittelalter, in der Hauptsache nur die boch- 
wertigen Waren ein ausgedehntes, unter Umständen internationales Absatz- 
gebiet. Im übrigen aber pabte sich die Erzeugung der Rohstoffe und Lebens- 
mittel dem Bedarfe des nächstgelegenen Markorts an. Jeder Marktort 
war der wirtschaftliche Mittelpunkt eines beschränkten Kreises. Jeder 
dieser Kreise erzeugte in der Hauptsache für den eigenen Bedarf, 
lieferte aber für diesen Bedarf auch mit gewissen, durch natürliche 
Verhältnisse bedingten Ausnahmen alles. Nur diejenigen notwendigen 
Waren, die der Bezirk selbst aus irgend welchem Grunde nicht zu 
liefern vermochte, z. B., was oft vorkam, Salz und Metalle, und die 
hochwertigen entbehrlichen Gegenstände, bezog man aus anderen 
Wirtschaftsgebieten. 
Diese örtliche Beschränktheit und Gebundenheit ist nun aber 
längst abgestreift. Die wirtschaftliche Tätigkeit ist bis auf geringe 
Reste von dem nächstgelegenen Marktort unabbängig geworden. Für 
eine Reihe besonders wichtiger Waren ist heute das Land, ja die 
ganze Welt Absatzgebiet auf der einen und Bezugsgebiet auf der 
anderen Seite. 
Unter diesen Umständen ist die Rolle, die das Landstrabenwesen
	        
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