1. Kapitel. Begriff, Arten und Bedeutung der Straben. 157
heute noch im Verkehrswesen spielt, viel geringer als sonst. Gleich-
wohl sind die Landstraßen uns auch beute noch unentbehrlich und haben
noch eine sehr wichtige ergänzende Rolle durchzuführen.
Der Nahverkehr zwischen den einzelnen Orten und ihren Umgebungen
kann sich nur zum Teil der Eisenbahnen und Wasserstraßen bedienen.
Für ihn bleibt nach wie vor in erheblichem Umfange die mehr in das
Innere der Orte dringende Landstrabe der gegebene Verkehrsweg, und
er ist unter Umständen wegen des Fortfalls zweimaligen Umladens
zwischen Lastwagen und Eisenbahnwagen billiger als der Bahnverkehr.
Allerdings ist die Ausbildung des Kleinbahnwesens geeignet, die Bedeu-
tung der Landstraßen in dieser Beziehung abzuschwächen.
Weiter fällt den Landstraßen die wichtige Aufgabe zu, die Lücken
des Schienen- und Wasserstraßennetzes zu ergänzen. Nicht an jeden
Ort dringen die Eisenbahnen und noch weniger die Wasserstraben, und
nicht an jeden werden sie geführt werden können. Auch bei hoher
Ausbildung des Schienen- und Wasserstrabennetzes werden immer noch
Orte vorhanden sein, die abseits von den groben Verkehrswegen liegen.
Für diese Orte vermitteln die Landstraßen den Anschluß an das grobße
Verkehrsnetz, sowohbl für landwirtschaftliche als auch für gewerbliche
Tätigkeit, deren nutzbringende Gestaltung durch diesen Dienst der Land-
straßben bedeutend unterstützt wird. Solche Landstraben dienen als Zu-
fubrlinien zu den Wassenstraßen und Eisenbahnen und erleichtern anderer-
Seits die Verteilung der von letzteren herangeschafften Güter. Die Be-
deutung der Landstraßben in dieser Hinsicht ist so groß, dalt man ein
gutes Landstraßenwesen als eine wichtige Stütze, unter Umständen sogar
als eine unentbebrliche Vorbedingung für eine gesunde Entwickelung des
Eisenbahn- und Wasserstrabenwesens bezeichnen mut.
Unentbehrlich sind ferner die Landstraben für diejenigen Waren,
die aus irgend einem Grunde von der Benutzung der Eisenbahnen und
Dampfschiffe freiwillig oder unfreiwillig ausgeschlossen sind.
Auch darf man annehmen, dab für Zwecke der Heeresverwaltung
die Landstraben immer nochb eine erhebliche Bedeutung beanspruchen
können, namentlich wenn die weitere Entwickelung der Kraftlastwagen
und Krastlastzüge den besonderen Bedürfnissen dieser Verwaltung mehr
angepaßt sein wird.
Uberhaupt ist nicht zu verkennen, daß Kraftwagen und Fabrräder
die Bedeutung der Landstraben über die ergänzende Rolle binausgehoben
und ihnen bestimmte eigene und unabhängige Aufgaben zugewiesen
haben, wie sie auch auf die Verwendung der Ortsstraben umgestaltend
eingewirkt baben.
Durch das Fahrrad ist der Landstrabe ein Personen- und Klein-
lastenfahrzeug zugeführt worden, dessen totes Gewicht erheblich binter