Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

160 II. Abschnitt. Der Straßenverkehr. 
zur Personenbeförderung auf festen Linien gebraucht. An manchen 
Stellen sind Kraftwagenlinien dem Kleinbahnbau vorgezogen worden, 
weil sie mangels einer eigenen Fahrbahn manche der bei Kleinbahnen 
entstehenden Anlagekosten vermeiden und freier in der Wahl der Fahr- 
strecke sind. In noch wenig entwickelten Gebieten, z. B. in manchen 
Pflanzstaaten und Schutzgebieten, scheint der Aufbau geregelten Verkehrs 
auf Kraftwagen und Kraftwagenlinien vorteilhafter zu sein als seine 
Begründung auf Eisenbahnen. Von den Kraftwagen ist eine füblbare 
Einwirkung auf die Anforderungen an die Landstraßen ausgegangen. 
Die Kraftwagen sind bierin nicht so anspruchslos wie die Fahrräder, 
sie brauchen glatte und widerstandsfähige. nicht zu enge Wege. Zu- 
gleich aber haben auch die Kraftwagen auf den Straßen und Land- 
straben einen vielgestaltigen und umfangreichen neuen Verkehr entstehen 
lassen und deren wirtschaftliche Bedeutung beträchtlich gehoben. 
Uber den Umfang des Straben- und Landstraßenverkehrs liegen zu- 
verlässige und vollständige Ausweise nicht vor. Sicherlich ist aber der 
Verkehr im ganzen sehr ausgedebnt. Für Frankreich ist nach Colsork. 
(Statistigue des transports, Paris 1910) der jäbrliche Güterverkehr auf 
1 km der Hauptstraßen (routes nationales) mit 40 000 t anzunehmen, 
so daß auf allen französischen Straben dieser Art rund 1530 Millionen 
tkm geleistet werden. Der Verkehr auf den sonstigen Straben ist nicht 
bekannt. Nach einer früheren Berechnung im Annuaire Statistique sind 
1888 auf den Landstraben in Frankreich überhaupt gegen 6 Millionen 
tkm geleistet worden. Ob man die Gesamtleistung jetzt in ähnlicher 
Höhe ansetzen muß, läßt sich nicht überschen. Dem Landstrahenverkehr 
stehen über 5000 Millionen tkm auf den Binnenwasserstraben und rund 
20 000 Millionen tkm auf den Eisenbahnen in Frankreich gegenüber. Der 
Schwerpunkt des Güterverkehrs liegt heute in Frankreich wie in allen 
vorgeschrittenen großen Staaten bei den Eisenbahnen. 
2. Kapitel. Entwickelungsgaung. 
5 1. Die F##Erb#. Wie bei allen Verkehrsgruppen ist auch 
beim Straben- und Landstrabenverkehre die Entwickelung der Fahrbahn von 
der Entwickelung der Fahrzeuge und Triebkräfte zu unterscheiden. Da- 
bei darf freilich nicht überschen werden, daß der Wechsel der Fahrzeuge 
und der bewegenden Kraft stets auch veränderte Anforderungen an die 
Beschaffenbeit der Fahrbahn stellt. Beides kann sich nur Hand in 
Hand mit einander entwickeln, wenigstens soweit die wichtigen Um- 
gestaltungen in Betracht kommen. 
1 Der Ursprung der gebahnten Wege verliert sich in tiefes Dunkel. 
Wir wissen nicht, welches Volk, noch weniger, welcher Mensch zuerst
	        
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