Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

4 I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen. 
Sofort in drei Gebiete, von denen das erste den Nachrichtenverkehr, das 
zweite den Sachgüterverkehr und das dritte den Personenverkehr um- 
faßt. Es läge nahe, dementsprechend auch die nachfolgende Unter- 
suchung in drei große Abschnitte zu zerlegen. Außere Gründe baben 
indes von einem solchen Vorgehen abbalten müssen. Die eigenartige 
Stellung der Post bereitet bei der bezeichneten Dreiteilung Hindernisse. 
Die geschichtliche Entwickelung hat der Post außer dem Nachrichten- 
verkehr auch einen Teil des Güter- und Personenverkehrs überwiesen, 
der sich im übrigen unabhängig von der Post auf Land- und Wasser- 
wegen vollzieht. Wollte man den Güterverkehr der Post, also die Be- 
förderung von Paketen, Warenproben und Geldsendungen, mit dem 
sonstigen Güterverkehr und den Personenverkehr der Post mit dem 
sonstigen Personenverkehr vereinigen, so würde die Post an drei ver- 
schiedenen Stellen zu behandeln sein, und zugleich müßten in den 
Güter- und Personenverkehr Sondergruppen eingereiht werden, die viel- 
fache Eigentümlichkeiten aufweisen. Dadurch würden Unzuträglich- 
keiten entstehen. 
Aus diesem Grunde kann in den nachfolgenden Blättern die Drei- 
teilung des Verkehrswesens, die sich bei der allgemeinen Betrachtung 
sofort aufdrängt, nicht zur Grundlage der Stoffanordnung benutzt werden. 
Vielmehr wird hier der Personen- und Güterverkehr nach der Art der 
Verkehrswege gegliedert und ihm der Verkehr der Post mit ibhren 
Nebenzweigen und der elektrische Nachrichtenverkehr gegenübergestellt 
werden. 
Nach Art der Verkehrswege werden unterschieden der Stralen., 
Eisenbahn-, Wasser- und Luftverkehr. Im Wasserverkehr ist dabei dem 
Unterschiede zwischen dem Seeverkehr und dem Verkehr auf Binnen- 
wasserwegen, also auf Flüssen, Kanälen und Binnenseen, Rechnung zu 
tragen. Im Postverkehr sind der Brief-, Geld-, Kleingüter- und Personen-- 
verkehr zu unterscheiden. Innerhalb des Postverkehrs gibt es, weil er 
die verschiedensten Verkehrswege und Verkehrsmittel benutzt, einen 
Straßen-, Wasser- und Eisenbahnverkehr, denen sich eine besondere Art 
in Gestalt des Rohrpostverkehrs hinzugesellt. Im elektrischen Nach- 
richtenverkehr heben sich die an eine Drabtleitung gebundenen Arten, 
Telegraphen-, Kabel- und Fernsprechverkehr, von dem drabtlosen Ver- 
kehr, also der Funkentelegraphie und dem drabtlosen Fernsprechen, ab. 
Uberall ist dabei auf die Tatsache Rücksicht zu nehmen, daß Per- 
sonen-, Güter- und Nachrichtenverkehr sowohl als Fern- wie als Nah- 
und Ortsverkehr wirken. 
3. Die Perkehrsteerkze#9e. Die Uberwindung der räumlichen 
Entfernungen ist nur dadurch möglich, daß die Verkehrsgegenstände, 
also die Personen, Sachgüter und Nachrichten, fortbewegt werden. Diese 
Fortbewegung verlangt verschiedene Werkzeuge. Zu allererst bedarf es
	        
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