Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

4. Kapitel. Die Preisbildung im Stralienverkehr. 215 
amtlich festgesetzten Fahrpreise in möglichst einfacher und übersicht- 
licher Form ausgestaltet werden. Darum wird bei Omnibuslinien viel- 
fach ein Einheitspreis für den engeren oder weiteren Stadtbezirk fest- 
gestellt, woran sich manchmal eine oder mebrere höhere Fahrpreiszonen 
für Fahrten nach entfernteren Punkten anschließen. Hier wird also ent- 
weder ein reiner Einheitstarif oder ein nach der Entfernung abgestufter 
Zonentarif angewandt. 
Bei Droschken ist ein reiner Einheitstarif früher auch in groben 
Städten angewandt worden. Jetzt ist dieser Weg nur wenig in Gebrauch, 
und in den groben Städten ist er ganz abgekommen. Das ist auch er- 
klärlich. Die Beanspruchung der Droschken in bezug auf Entfernung 
und Fahrzeit ist so verschieden, und diese Verschiedenheiten machen 
sich im Betriebe so fühlbar, daß sie verdienen, in den Droschkentarifen 
berücksichtigt zu werden. Vielfach verbreitet ist eine unter allen Um- 
ständen zu entrichtende Grundgebühr — meist für eine bestimmte 
Grundstrecke, in manchen Orten statt dessen für eine bestimmte Grund- 
zeit —, an die sich bei Uberschreitung der Grundstrecke (oder Grund- 
zeit) gleichbleibende Sätze für bestimmte Strecken- (oder Zeit-Einheiten 
anschlieben. Dabei müssen noch Unterschiede nach der Belastung des 
Fahrzeugs durch Fahrgäste in wenigen Abstufungen gemacht werden. 
Auch wird in der Regel für die Nachtfahrten und für die Fahrten in 
Aubenbezirken ein höherer Preis vorgeschen. Für Nebenleistungen, 
z. B. Warten, Gepäckmitnahme usw., sind natürlich besondere Gebühren 
angesetzt. 
Das am meisten verbreitete Verfahren der Abstufung nach Grund- 
strecke und Entfernungseinheiten ist bei den selbsttätigen Fahrpreis- 
anzeigern gut durchführbar. Es ist in Wirklichkeit ein Entfernungs- 
tarif mit gleichbleibenden Einheitssützen, aber unter Ausscheidung einer 
teureren Grundstrecke. Bei dem jetzigen Berliner Droschkentarif ist 
die Grundgebühr 70 Pf., bei elektrischen Kraftdroschken 80 Pf. Dafür 
ist zu leisten 
von Pferdedroschken 
bei 1—2 Fahrgästen bei 3—5 Fahrgäüsten 
bei Tage im Innenbezirk 800 m 600 m 
„ „ „ Aubenbezirk 600 „ 600 „ 
bei Nacht im Innen- und 
Aubenbezirk 400. 100 „ 
von Krakstdroschken 
bei Tage im Innenbezirk 600 „ 400 „ 
-- „ Aubenbezirk 400 „ 400 „ 
bei Nacht im Innen- und 
Aubenbezirk 400 „ 400 „ 
Als Innenbezirk gilt der Landespolizeibezirk Berlin. Der Strecken-
	        
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