296 III. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr.
erbschaftssteuer, sowie aus der Rente, die von Preußen an Hessen auf
Grund des Lotterievertrags vom 17. Juni 1905 gezahlt wird. Der
hessische Fonds soll den bessischen Staatshaushaltsetat von den
Schwankungen dieser Einnahmequellen und der ungedeckten Matrikular-
beiträge an das Reich möglichst unabhängig machen. Nach Erreichung
der vorgeschriebenen Höhe von 6 Mill. M. werden die weiteren Zu-
schüsse an den Fonds in erster Linie Eisenbahnzwecken dienstbar
gemacht.
Die vorhandenen Staatsbahnnetze werden durchweg nach dem gewerb-
lichen Grundsatze verwaltet, freilich mit ungleichem Erfolge. Das hängt
zum guten Teil mit den natürlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen
zusammen, wenn auch die Art der Betriebsführung nicht ohne Einfluß
ist. Die Wirschaftlichkeit der Betriebsführung wird gewöhnlich beur-
teilt nach dem „Betriebskoeffizienten“ oder Betriebskostenanteil, d. h.
nach dem Anteil der gesamten Betriebsausgaben an den Betriebsein-
nahmen. Dabei ist aber nicht zu übersehen, daß der Betriebskostenanteil
stark schwankt und von den wirtschaftlichen Verschiebungen unmittel-
bar berührt wird. In Zeiten des Niederganges und des wirtschaftlichen
Tiefstandes pflegt der Betriebskostenanteil unter sonst gleichen Verhält-
nissen zu steigen, bei Besserung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage
vermindert er sich in der Regel. Das erklärt sich aus den Verkehrs-
einschränkungen in schlechten und der Verkehrszunahme in guten Zeiten
und den dadurch hervorgerufenen Verschiebungen der Betriebseinnahme,
denen entsprechende Verschiebungen der Betriebsausgabe nicht sofort
folgen. Die Berechnungsweise des Betriebskostenanteils ist nicht überall
dieselbe, sodaß bei Vergleichen eine gewisse Vorsicht geboten ist. Im
allgemeinen zeigen die Privatbahnen geringere Betriebskostenanteile als
die Staatsbahnen, die aber ibrerseits wieder sehr von einander abweichen.
Für das gröbßte Staatsbahnnetz, das preubisch-hessische, berechnet
der amtliche Bericht über die Ergebnisse des Betriebs dieser Bahnen 1910
den Betriebskostenanteil folgendermaben:
1895 56,02 1901 63,56 1906 64,66
1896 55,40 1902 63,27 1907 69,68
1897 56, 54 1903 61,72 1908 74,62
1898 58.8 1904 62,50 1909 68,99
1899 59,36 1905 62,67 1910 67.27
1900 61,02
Im ganzen tritt hier eine steigende Richtung zutage, die — soweit
Sich erkennen lähtt — in allen Ländern obwaltet. Der wohl durch die
damaligen wirtschaftlichen Verhältnisse zu erklärende Sprung im Jabre
bedeutet keine dauernde Erhöhung. Nach der deutschen Eisen-
bahnstatistik für 1910 steht auf den vollspurigen Bahnen dem preuhi-