Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

5. Kapitel. Das Tarifwesen. 313 
zeichnis der für die Leistungen der Eisenbahn zu entrichtenden Preise 
heißt Tarif. Häufig werden den Verzeichnissen noch die nötigen Be- 
stimmungen über ihre Anwendung begefügt; diese Bestimmungen werden 
als Tarifvorschriften oder als Tarifbestimmungen bezeichnet. Die Grund- 
sSütze, nach denen die in den Tarifen angegebenen Preise berechnet und 
abgestuft werden, bilden den Inhalt des „Tarifsystems“. Das Gerippe 
für die äußere Anordnung des Tarifs heißt „Tarifschema“. 
Die Tarife zerfallen nach den Beförderungsgegenständen, auf die sie 
sich beziehen, in Personen-, Güter-, Gepäck-, Viehtarife usw. 
Nach dem Verkehrsbezirk, auf den sie sich erstrecken, kann man 
unterscheiden Binnentarife (Lokal-, Bezirks-, interne Tarife), die für den 
Verkehr innerhalb desselben Verwaltungsbezirks gelten, und direkte 
Tarife (für den Verkehr zwischen mehreren Verwaltungsbezirken). 
Letztere Gruppe umfaßt die Nachbar- oder Wechseltarife für den Ver- 
kehr von aneinandergrenzenden#Verwaltungsbezirken, die Verbandstarife 
für den Verkehr zwischen mehreren Eisenbahnverwaltungen, die sich zu 
dem Zwecke über bestimmte Abmachungen geeinigt haben, und die 
internationalen Tarife für den Verkehr zwischen verschiedenen Ländern. 
Nach der Schnelligkeit der Beförderung scheidet man die Eilgut- und 
Schnellzugtarife als besondere Gruppen aus. 
Der Zweckbestimmung nach kann man unterscheiden Einfuhr., 
Aunsfuhr-, Durchfuhr-(Transit-) Tarife, ferner auch Wettbewerbstarife (zur 
Herüberziehung des Verkehrs auf die eigene Linie), Rückfrachttarife 
(zur Sicherung der Rückladung), Umschlagtarife zur Leitung der Güter- 
bewegung von und nach Binnen- und Sechäfen, in denen der Ubergang 
zwischen Schiff und Eisenbahn stattfindet, Richtungstarife zur Begünsti- 
gung einer bestimmten Verkehrsrichtung (Einfuhrtarife, Ausfuhrtarife, 
Sechafentarife), Notstandstarife (zur Unterstützung bestimmter Bezirke oder 
bestimmter Erwerbsgruppen, die sich in schwieriger Lage befinden) usw. 
Nach der Gültigkeitsdauer sondern sich die ständigen von den zeit- 
weiligen und den Saisontarifen. 
Uber andere Arten, wie Ausnahme-, Differenzial-, Staffel- und 
Zonentarife usw., wird später bei der Einzelbesprechung das nötige mit- 
geteilt werden. 
Die Einrichtung der Tarife ist verschieden. Zunächst erscheinen 
die Tarife als Stationstarike. Diese enthalten in einer Tafel für die in 
Betracht kommende Einheit (z. B. für eine Person, 100 kg oder 1#usw.) 
den gesamten Fracht-(Tarif-) Satz von jeder nach jeder im Tarife genannten 
Bahnstelle. Ein solcher Stationstarif ist sehr bequem zu handbaben. 
Er enthebt beim Personenverkehr jeder weiteren Berechnung und macht 
im Güterverkehr nur die Vervielfältigung des angegebenen Frachtsatzes 
mit der Zahl der zu befördernden Gewichtseinheiten nötig. Die Her- 
stellung der Stationstarife ist verhältnismähig kostspielig.
	        
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