314 III. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr.
Eine Unteramn der Stationstarife sind die Schnittarife. Hier werden
die sämtlichen im Tarife berücksichtigten Beförderungsstrecken in zwei
Teile zerlegt, deren einer von der Abgangsstelle bis zu einer bestimmten
Stelle (dem gemeinsamen Schnittpunkte) und deren zweiter vom Schnitt-
punkte bis zur Bestimmungsstelle gerechnet wird. Für jeden Teil
werden die Frachtsätze besonders angegeben, sodaß zur Ermittelung
des Gesamtfrachtsatzes beide Sätze zusammengerechnet werden müssen.
Der Schnittarif enthält deshalb zwei Taleln, der gewöhnliche Stations-
tarif dagegen nur eine. Der häufigste Anlaß zur Aufstellung von
Schnittarifen ist das Vorhandensein zweier benachbarter Bahnverwal-
tungen. deren Linien in dem Schnittpunkte zusammenlaufen, z. B. belgi-
sche und preubßische Bahnen, deren Schnittpunkt an der Grenze liegt.
Innerhalb des Gebiets derselben Bahnverwaltung werden Schnittarife
angewandt, wenn auf den Linien verschiedenartige Tarifbildungen
bestechen. Schneiden die Linien zwischen den beiden Verkehrsgebieten
Sich nicht in einer Station, so bedarf es mehrerer Schnittpunkte. Bis-
weilen wird auch nur ein angenommener („imaginärer“) Schnittpunkt
benutzt. Verwandt mit den Schnittarifen sind die Anstobtarife. Beim
Anstoßtarif erhalten nur gewisse Knotenpunkte (Ubergangs- und Al-
zweigepunkte) ausgerechnete Frachtsätze. Alle übrigen Bahnstellen
erscheinen in einer zweiten Tafel mit denjenigen Frachtsätzen, welche
an die eines bestimmten Knotenpunktes „anzustolen“ sind, um die Ge-
Samtfracht zu ermitteln. Der Anstolßt kann auch an zwei Knotenpunkten
Vorgesehen sein, wobei dann grundsätzlich der Anstoß gewählt wird, der
die niedrigste Gesamtfracht ergibt.
Vollkommen anders eingerichtet sind die Entfernungstarife (Kilo-
metertarife, Meilentarife, Wersttarife usw.). Der Entfernungstarif enthält zu-
nächst eine Ubersicht über die Entfernungen zwischen sämtlichen im Tarife
genannten Bahnstellen („Kilometerzeiger"t) und auberdem eine Tael,
in der auf jede vorkommende Entfernung der Tarifsatz für die Beförde-
rungseinheit angegeben ist. Um den Gesamtbetrag der Fracht zu be-
berechnen, mutß man im Kilometerzeiger die Entfernung zwischen Ab-
gangs- und Bestimmungsstelle, alsdann in der zweiten Tafel den für
diese Entfernung angegebenen Frachtsatz aufsuchen und diesen Fracht-
Satz mit der Zahl der Beförderungseinheiten vervielfältigen. Das Ver-
fabren ist also umständlicher als beim Stationstarife, aber doch bei einiger
„Ubung leicht durchzuführen. Die Herstellung dieser Tarife ist billiger
als die der Stationstarife.
Vom Erwerbsstandpunkte der Privatbahnen ist diejenige Gestaltung
und Höhe der Tarife die beste, welche dem Erwerbstriebe dauernd am
meisten dient. Vom Standpunkte der staatlichen Finanzverwaltung aus
verdient bei den Staatsbahnen diejenige Gestaltung und Höbe der Tarife
den Vorzug, welche die Einnahmegewinnung in dem durch die Staats-