Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

324 III. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr. 
aus, andere wenig mehr, zum gröheren Teil weniger als /, einige nur 
u noch andere nur rund 3/10. 
Bei der großen, in den meisten Ländern überwiegenden Bedeutung 
des Güterverkehrs handelt es sich hier um eine sehr wichtige Erschei- 
nung. Sie zeigt von neuem, daß das volkswirtschaftliche Getriebe noch 
stark mit toten Kosten belastet ist. 
Im ganzen liegen aber hier die Verhältnisse noch bedeutend günstiger 
als beim Personenverkehr. Insbesondere ist das Verhältnis zwischen 
Nutzlast und toter Last viel besser als dort. 
Die Güterwagen der deutschen vollspurigen Staats- und Privat- 
bahnen z. B. leisteten auf den eigenen Betriebsstrecken in Milliar- 
den tkm: 
an Nutz-- an toter Verhältnis der Nutalast 
last Last zur toten Last wie 1 zu 
1910 56, 1 70,9 1,26 
1905 41,5 57.3 1,29 
1900 36,9 46.5 1,26 
1895 26,5 34,4 1,30 
1890 22.4 29.4 1,31 
1880 13,5 18,0 1,33 
Das Verhältnis hat sich im ganzen etwas gebessert und überragt 
die entsprechenden später zu gebenden Ziffern für den Personen- und 
noch mehr für den Gepäckverkehr sehr beträchtlich. 
Das Gütertarifwesen muß selbstverständlich darauf Bedacht nehmen, 
die Ausnutzung der Tragfähigkeit zu steigern. Uber den dazu einzu- 
schlagenden Weg kann man verschiedener Meinung sein. In mecha- 
nischer Weise hat der „Wagenraum und Gewichtstarif“ die Frage zu 
lösen gesucht, der auch als das „natürliche System“ bezeichnet wird. Er 
hat die Ansprüche der Beförderungsgegenstände an Ladungsraum und 
Tragfähigkeit der Wagen, also einen Gesichtspunkt, der immer Berück- 
sichtigung erheischt, als allein ausschlaggebend in Verbindung mit der 
Entfernung zur Geltung gebracht. Daß dabei die Berücksichti- 
gung des Gewichts und des Wagenraums gefordert wird, erklärt sich 
leicht. Wollte man lediglich nach Entfernung und Gewicht tarifieren, 
dS0 würden leichtere Güter, die viel Platz erfordern, wesentlich günstiger 
behandelt, als die schwereren. Wollte man auf der anderen Seite ledig- 
lich nach dem beanspruchten Raume tarifieren, so würden wieder die 
schwereren Güter, die weniger Raum gebrauchen, erheblich günstiger 
behandelt werden, als die leichteren. 
Der Gedanke, lediglich den Wagenraum (und die Entfernung) zu- 
grunde zu legen, ist nicht neu; auch die Frachtbemessung lediglich nach 
dem Gewicht ist sehr alt. Die älteste preußische Bahn, die Berlin- 
Potsdamer Bahn (1838 eröffnet), begann mit einem reinen Gewichtstarife.
	        
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