Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

20 I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen. 
Für den Personenverkehr im Innern der groben Orte und in ihrer 
nächsten Umgebung kommen teilweise die an das Eisenbahnnetz an- 
gegliederten Stadt-, Vorort- und Ringbahnen, weiter und vor allem aber 
die eigentlichen Strabßenbahnen und die Hoch- und Untergrundbahnen 
neben den verschiedenen Formen der eigentlichen Strabenfuhrwerke 
in Betracht, während die Wasserwege in manchen Orten sehr zurück- 
treten. An sich hat der Dampfer- und Kraftbootbetrieb für den Orts- 
personenverkehr manche Vorzüge, die ihn z. B. in Hamburg, in Paris 
usw. zu einem regelmäbßigen Personenverkehrsmittel haben heranwachsen 
lassen. In einer so verkehrslebhaften Stadt wie Berlin dagegen wird 
dieses Mittel nur im Verkehr mit der Umgebung, aber nicht im inneren 
Ortsverkehr verwendet. Die geringe Verzweigungsfähigkeit der Wasser-- 
läufe erweist sich beim inneren Personenverkehr als ein grohes Hmmder- 
nis. Auch die Stadt-, Ring- und Vorortbahnen können nur in engen 
Grenzen verzweigt werden, weil die vorhandene Gliederung und Anlage 
des Ortes hier Grenzen zieht; die Anlage ist überdies teuer. Weiter können 
die Hoch- und Untergrundbahnen in der Verzweigung gehen, die sich 
überdies durch die Möglichkeit des Schnellbetriebs auszeichnen und den 
übrigen Verkehr nicht, wie die Strabenbahnen, stören, aber sehr hohe 
Anlagekosten erfordern. Die elektrischen Straßenbahnen können noch 
in stärkerem Umfange verzweigt werden, zumal sie schon in der üblichen 
Form der Reibungsbahnen mehr als doppelt so hohe Steigungen über- 
winden können, als die gewöhnlichen Eisenbahnen. Die Anlagekosten 
der Strabenbahnen sind erklärlicherweise hoch, aber die Massenhaftig- 
keit ihres Verkehrs ermöglicht doch- billige, weitgehend vereinheitlichte 
Fahrpreise. Sie sind aber für den sonstigen Strabenverkehr oft ein 
empfindliches, nicht selten gefährliches Hindernis. Die Strabenbahnen 
werden ergänzt durch feste Omnibus- und Kraftomnibuslinien, die den 
Vorzug haben, daß sie nicht wie die vorhergenannten Arten an Geleise 
gebunden sind und wegen des Wegfalls der Anlagekosten für die 
Fahrbahn billigere Preise stellen können. Bestimmte Haltestellen sind 
bei den Omnibuslinien an sich weniger nötig als bei den vorher genannten 
Eisenbahnarten, haben sich aber doch vielfach als vorteilbaft erwiesen. 
Sie verhindern bei den Omnibuslinien keineswegs das Aufsteigen und 
Absteigen während der Fahrt, eine Eigentümlichkeit, die — wenn auch 
mit viel gröheren Gefahren — zum Teil noch bei den Strabenbahnen 
vorliegt, während Stadt-, Vorort-, Ring-, Hoch- und Untergrundbahnen 
nur an den Haltestellen betreten oder verlassen werden können. 
Alle die vorgenannten örtlichen Personenbeförderungsmittel sind an 
ihre Linien gebunden, scheiden also von vornherein aus für denjenigen 
inneren Personenverkehr, welcher sich auf die von den festen Linien 
nicht berübrten Punkte richtet. Hier treten die zu freiester Bewegung 
fähigen und stets verfügbaren Strabenfahrzeuge, Droschken, Kraftwagen,
	        
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