338 III. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr.
von Wien unmittelbar nach Köln mehr zahlen als gleiche Güter, die von
Wien über Köln nach Amsterdam und von da nach Köln zurückgehen.
Derartige Tarifgestaltungen begünstigten den durchgebenden Ver-
kehr oft in so ungesunder Weise, daß die Wettbewerbsbedingungen ganz
wesentlich verschoben werden. Sie kommen aber nur gröberen Plätzen
zugute, die ohnebin schon eine gewisse Uberlegenbeit zeigen. Diese
Begünstigungen tragen überdies das Merkmal des Willkürlichen an
sich, da sie sich in Wabrheit auf keine andere Erwägung stützen
können als die, großbe Versendungen heranzuziehen und gegebenenfalls
den an gleichen Knotenpunkten mitwerbenden Bahnlinien zu entreiben.
Die Ermähigung der Selbstkosten mit zunehmender Entfernung wird
zwar auch hier wieder zur inneren Rechtfertigung der Mabregel heran-
gezogen. reicht aber nicht aus, die Erhebung einer geringeren Gesamt-
fracht für eine wesentlich längere Strecke als für eine kürzere zu erklären.
Da die Abfertigungskosten unabhängig sind von der Länge der Beförde-
rungsstrecke, und da die gesamten Streckenkosten für die längere
Strecke nicht geringer sind als für die kürzere, so wird in der Fracht-
ungereimtheit ein Geschenk gewährt, das nur dann ohne Schaden für
die Eisenbahnverwaltung sein kann, wenn für die kürzere Strecke eine
zu hohe Fracht erhoben wird. Daß ein solches Vorgehen gegen die
Gerechtigkeit verstößt, ist nicht zu bezweifeln.
Die tatsächliche Güterbeförderung auf den Eisenbahnen erfolgt über-
wiegend nach Ausnahmesätzen. Auf den vollspurigen deutschen Staats-
und Privatbabnen wurden in der Güterbefürderung gegen Frachtberech-
nung, die über neun Zehntel des gesamten Güterverkehrs überhaupt aus-
macht, befördert und geleistet von Hundert
beförderten Tonnen geleisteten Tonnenkilometern
nach den Sätzen für 1910 1905 1900 15990 1880 1910 1905 1900 1890 1889
Eil- u. Exppreßgut 0,89 0.81 0,67 0,35 0,47 0,92 0,90 0.70 0,38 0.53
Frachtstükgut 41.08 4,20 4,.36 4,13 5.69 5,05 4.98 177 4M,16 6.22
allgemeine Wagen-
ladungsklasse Al 0,84 0.90 0,99 1,27 1.74 1,06 1,13 1,19 1.66 2.52
B 1,94 2,04 2,18 2,20 2.27 2,60 2,85 3,02 3,32 3.56
Spezialtarife . »
21,691,731,802,073,431,761,741,681,953.31
1 4445 4,58 5,15 5,93 5,84 3,98 4,09 4,63 5,61 6.73
II 4.50 4,41 4,16 4,28 3,11 4,89 4,568 4,34 4.46 3,41
inn1 20,.33 21.59 22,50 25.46 17.37 16.94 16,79 17,52 29.19 16.92
nach d. Regeltarif. 35,72 40,26 41,81 49.49 39,02 37,20 37,05 37,85 50.73 43.23
nach den Ausnahmetarifen
für Eil- und Expreb-
rgut, Stückuant und
Wagenladungen
unter 10 t 0,16 0,12 0,17 0,80 0,15 0,39 0,33 0,44 1.03 0.2
für Wagenladungen
von 10 t und mehr 56.70 55.66 54,57 39,19 54,90 59,64 60.14 59,42 39.24 533.51
u. Ausnahmesätz. 56,66 55.78 54,74 39.99 55.05 60,03 60,47 59,86 40.27 53.79