Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

338 III. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr. 
von Wien unmittelbar nach Köln mehr zahlen als gleiche Güter, die von 
Wien über Köln nach Amsterdam und von da nach Köln zurückgehen. 
Derartige Tarifgestaltungen begünstigten den durchgebenden Ver- 
kehr oft in so ungesunder Weise, daß die Wettbewerbsbedingungen ganz 
wesentlich verschoben werden. Sie kommen aber nur gröberen Plätzen 
zugute, die ohnebin schon eine gewisse Uberlegenbeit zeigen. Diese 
Begünstigungen tragen überdies das Merkmal des Willkürlichen an 
sich, da sie sich in Wabrheit auf keine andere Erwägung stützen 
können als die, großbe Versendungen heranzuziehen und gegebenenfalls 
den an gleichen Knotenpunkten mitwerbenden Bahnlinien zu entreiben. 
Die Ermähigung der Selbstkosten mit zunehmender Entfernung wird 
zwar auch hier wieder zur inneren Rechtfertigung der Mabregel heran- 
gezogen. reicht aber nicht aus, die Erhebung einer geringeren Gesamt- 
fracht für eine wesentlich längere Strecke als für eine kürzere zu erklären. 
Da die Abfertigungskosten unabhängig sind von der Länge der Beförde- 
rungsstrecke, und da die gesamten Streckenkosten für die längere 
Strecke nicht geringer sind als für die kürzere, so wird in der Fracht- 
ungereimtheit ein Geschenk gewährt, das nur dann ohne Schaden für 
die Eisenbahnverwaltung sein kann, wenn für die kürzere Strecke eine 
zu hohe Fracht erhoben wird. Daß ein solches Vorgehen gegen die 
Gerechtigkeit verstößt, ist nicht zu bezweifeln. 
Die tatsächliche Güterbeförderung auf den Eisenbahnen erfolgt über- 
wiegend nach Ausnahmesätzen. Auf den vollspurigen deutschen Staats- 
und Privatbabnen wurden in der Güterbefürderung gegen Frachtberech- 
nung, die über neun Zehntel des gesamten Güterverkehrs überhaupt aus- 
macht, befördert und geleistet von Hundert 
beförderten Tonnen geleisteten Tonnenkilometern 
nach den Sätzen für 1910 1905 1900 15990 1880 1910 1905 1900 1890 1889 
Eil- u. Exppreßgut 0,89 0.81 0,67 0,35 0,47 0,92 0,90 0.70 0,38 0.53 
Frachtstükgut 41.08 4,20 4,.36 4,13 5.69 5,05 4.98 177 4M,16 6.22 
allgemeine Wagen- 
ladungsklasse Al 0,84 0.90 0,99 1,27 1.74 1,06 1,13 1,19 1.66 2.52 
B 1,94 2,04 2,18 2,20 2.27 2,60 2,85 3,02 3,32 3.56 
Spezialtarife . » 
21,691,731,802,073,431,761,741,681,953.31 
1 4445 4,58 5,15 5,93 5,84 3,98 4,09 4,63 5,61 6.73 
II 4.50 4,41 4,16 4,28 3,11 4,89 4,568 4,34 4.46 3,41 
inn1 20,.33 21.59 22,50 25.46 17.37 16.94 16,79 17,52 29.19 16.92 
nach d. Regeltarif. 35,72 40,26 41,81 49.49 39,02 37,20 37,05 37,85 50.73 43.23 
nach den Ausnahmetarifen 
für Eil- und Expreb- 
rgut, Stückuant und 
Wagenladungen 
unter 10 t 0,16 0,12 0,17 0,80 0,15 0,39 0,33 0,44 1.03 0.2 
für Wagenladungen 
von 10 t und mehr 56.70 55.66 54,57 39,19 54,90 59,64 60.14 59,42 39.24 533.51 
u. Ausnahmesätz. 56,66 55.78 54,74 39.99 55.05 60,03 60,47 59,86 40.27 53.79 
  
 
	        
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