350 III. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr.
nach in der 14. Fernzone (über 800 km) 40 M. Gepäckfracht zu zahlen.
Bei Aufgabe des Gepäcks auf mehrere Fahrkarten wird eine Ermähbigung
dieser Sätze dadurch herbeigeführt, daß auf die um 1 verminderte Zabl
der Fahrkarten je 25 kg des Gepäcks nach den Sätzen der Vorstufe
berechnet werden, also nur für den Rest des Gepäcks der unverminderte
Satz der betreffenden Gewichtsstufe angerechnet wird. Dabei wird für
ein Restgewicht von 26—35 kg der Satz der 2. Gewichtsstufe (36—50 kg)
angewendet, weil sonst auch für das Restgewicht nochmals die Sätze
der Vorstufe einzurechnen sein würden. Es handelt sich also hier um
einen Zonen- und Gewichtsstufentarif.
Für die Personenfahrpreise ist ein einfacher Entfernungstarif mit
den Sätzen 7, 4½, 3 und 2 Pf. für 1 km kür die l. bis IV. Klasse vor-
gesehen. Die Sätze sind für die I. bis III. Klasse ermäßigt. Gleichzeitig
ist bei den Reichseisenbahnen und den linksrheinischen bayerischen
Bahnen die norddeutsche IV. Wagenklasse eingeführt und in Württem-
berg eine einfachere Form der Wagen III. Klasse als IV. Klasse vor-
gesehen, worin für diese Gebiete eine Fahrpreisermähigung zugunsten
der breiten Schichten liegt. Das rechtsrheinische Bayern und ebenso
Baden baben zwar nicht die IV. Wagenklasse, aber für die III. Klasse
in Personenzügen den Satz der IV. Wagenklasse (2 Pf.) angenommen
und dadurch diesen Teil des Verkehrs verbilligt. Der bisherige kilo-
metrische Schnellzugzuschlag ist ersetzt durch einen nach Entfernungs-
zonen abgestuften festen Schnellzugzuschlag; er beträgt für die drei
Zonen 1—75 km. 76—150 km, über 150 km) in der III. Klasse 0,25 M.,
0,.50 M. und 1 M. und in der I. und II. Wagenklasse das doppelte
dieser Sätze. Die eigentlichen Personenfahrpreise werden also nach
wie vor auf Grund des reinen Entfernungstarifs bemessen und erfahren
durch die Schnellzugzuschläge an deren Zonengrenzen füblbare Er-
höhungen. Eine staffelförmige Bildung des Personentarifs wäre vorzu-
ziehen gewesen. Im übrigen ist anzuerkennen, daß gerade für die
breiten Volksschichten in einem Teile Deutschlands das Reisen durch
den neuen Tarif verbilligt ist. Die Wirkung des Tarifs ist durch die
eingeführte Fahrkartensteuer verdunkelt worden, was vielfach
Anlaß zu falscher Beurteilung geworden ist. Ermähigte Preise bestehen
u. a. noch für Zeitkarten, für Schüler. für Arbeiter, für gemeinschaft-
liche Studien- und Schulfahrten, für den Besuch von Ferienkolonien, zu-
gunsten der öffentlichen und der Kriegskrankenpflege, für mittellose
Kranke und bilfsbedürftige Personen, teilweise auch für Sonntagsaus-
flüge, ferner für Militärpersonen. Dagegen sind beseitigt die ermähigten
Rückfabrkarten, die festen Rundreisekarten, die früheren Fahrschein-
hefte für 30 Fahrten, die Landeskarten und die Kilometerbefte,
ferner die Ermäßigung für Reisen größerer Gesellschaften (von min-
destens 30 Personen), die Platzkarten für D-üge und die Fahrpreis-