Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

370 IV. Abschnitt. Der Wasserverkehr. 
mit Königsberg mit Hilfe der Aller verbinden soll (Kosten 15,62 Mill. M.), be- 
deutet mehr einen Fortschritt für das engere ostpreußische Wasserstrabennetz. 
Uber den Gedanken eines inneren Wasserstrabennetzes hinaus führt 
das österreichische Gesetz vom 11. Juni 1901, betr. den Bau von 
Wasserstraben und die Durchfübrung von Flubregulierungen. Osterreich 
hat sich lange Zeit verhältnismähig wenig auf dem Gebiete des Kanal- 
baues betätigt. Mit dem erwähnten Gesetze stellte es einen groben Plan 
auf, dessen Verwirklichung das Donaugebiet mit dem Elbe-, Oder- und 
Weichselgebiet in Verbindung bringen und so ein mitteleuropäisches 
Wasserstraßennetz schaffen helfen würde. Das Gesetz sieht vor: Schiff- 
fahrtskanäle von der Donau zur Oder und zur Moldau und vom Donau- 
Oder-Kanal zur mittleren Elbe und eine schiffbare Verbindung zwischen 
Donau-Oder-Kanal und Weichselgebiet sowie die Kanalisierung der Moldau 
von Budweis bis Prag und der Elbe von Melnik bis Jaromer und ver- 
schiedene Flußregulierungen in Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien, 
Nieder- und Oberösterreich. Die Arbeiten sollten 1904 begonnen und in 
20 Jahren durchgeführt werden. Der erste Bauabschnitt umfaßt die Zeit 
bis 1912, und für diesen sind im Gesetze im ganzen 250 Mill. Kronen 
(in Form von Anlehen) vorgesehen, wovon 75 Mill. Kronen zur Deckung 
der erwähnten Regulierungsarbeiten dienen sollen. Die Ausführung des 
Gesetzes hat sich in der vorgesehenen Beschleunigung nicht ermöglichen 
lassen, und deshalb hat Anfang 1912 ein Gesetzentwurf zunächst die Aus- 
führung der wichtigsten und dringendsten Arbeiten sicherzustellen gesucht, 
namentlich der Flußregulierungen an der mittleren Elbe und an der Moldau, 
der wasserwirtschaftlichen Bauten in Schlesien, Mähren, Niederösterreich, 
des galizischen Kanals von der schlesischen Landesgrenze bis Krakau. 
Hierfür sind an Krediten 193 Mill. Kronen angefordert, wozu noch 117 Mill. 
Kronen kommen, die aus dem Kredite des Gesetzes von 1901 bis Ende 
2 voraussichtlich unverwendet bleiben. Auch in Ungarn sind be- 
deutende Mittel (über 190 MI. Kronen) zur Verbesserung von Hauptströmen 
und zur Kanalisierung von Nebenflüssen in Aussicht genommen. 
In Rubland beginnt der Kanalbau mit Peter dem Grobßen, ist aber 
im ganzen noch wenig entwickelt. In Schweden beginnen die Kanal- 
bestrebungen schon in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts, wenn auch 
— wegen der unruhigen Zeiten — erst seit Ende des 16. Jahrhunderts 
an umfangreichere und bedeutende Arbeiten herangetreten werden konnte. 
Der erste Schleusenkanal ist zwischen 1596 und 1612 in Schweden ge- 
baut worden. Dänemark begann 1777 den Eiderkanal. Spanien hat 
wenig auf diesem Gebiete geleistet; die Schweiz bat keine Kanäle. 
Die Vereinigten Staaten von Ameerika haben in den ersten Jahr- 
zehnten des 19. Jahrhunderts eifrig an der Herstellung eines Kanalnetzes 
sowohl aus Staats- als auch aus Privatmitteln gearbeitet. Schon im 
Jahre 1800 wurden von der Bundesregierung 25 .000 Dollar für Ver-
	        
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