2. Kapitel. Entwickelungsgang. 371
besserung der Wasserstraben bewilligt. Die erste grobartige Leistung
war der 1817—1825 erbaute und später wiederholt verbesserte grobe
Erie-Kanal, der die Verbindung zwischen dem Erie-See und dem Hudson
herstellte und von großer Bedeutung für die Entwickelung Neuyorks
gewesen ist. Er ist noch heute das bedeutendste Werk der Amerikaner
auf diesem Gebiete. Bis Ende der 50 er Jahre wurde der Kanalbau in
den Vereinigten Staaten eifrig gefürdert, geriet aber dann ins Stocken,
und in ähnlicher Weise wie in England hemmten die Eisenbahnen die
Entwickelung und drängten die Kanäle, die dagegen von der Gesetz-
gebung nicht geschützt wurden, so stark zurück, daß über 4000 km
Kanäle vollständig eingingen. Auch in den Vereinigten Staaten sind
viele Kanalstrecken in der Hand von Erwerbsgesellschaften. Aber auch
die Einzelstaaten und der Gesamtstaat sind am Kanalwesen durch
eigene Kanäle beteiligt. Die Eigentumsverbältnisse unterliegen jedoch
öfterem Wechsel. In der neuesten Zeit hat sich auch in den Vereinigten
Staaten der Sinn für Kanäle wieder verstärkt,. Für den Umbau des
Erle-, Champlain- und Oswegokanals sind 1903 vom Staate Neuyork
Mill. Dollar bewilligt, und große Pläne zur Schaffung neuer durch-
gehender Wasserwege sind in Vorbereitung, insbesondere um den
Mississippi zu verbessern und in Verbindung mit den übrigen amerika-
nischen Wasserstraßen zu bringen.
Auch in Kanada sind wichtige Pläne aufgetaucht, um die großen
Seen mit anderen Seen und Flüssen in Verbindung zu bringen.
In den europäischen Straben bestehen außer den schon in Angriff
genommenen Aufgaben ebenfalls zahlreiche Bestrebungen zur Verbesse-
rung der natürlichen Flubläufe und zur Vervollständigung der Kanal-
verbindungen, um so im Innern vollständige weitverzweigte Wasser-
strabennetze zu gewinnen und sie mit denen benachbarter Länder zu
verbinden. So wird u. a. in Deutschland die Schiffbarmachung des
Rheins von Straßburg bis zum Bodensec angestrebt, ferner die Um-
wandlung des Donau-Main-(Ludwigs-) Kanals, der auf Grund des baye-
rischen Gesetzes vom 1. Juli 1934 erbaut ist, in einen Grobschiffahrts-
weg, d. b. in eine Fahrstrabe für Schiffe von über 600 t, weiter ent-
sprechend leistungsfähige Kanäle von der Donau zum Bodensee, von
Kiel nach der Elbe, von Berlin nach Rostock, von Hannover nach der
Elbe zur Fortsetzung des im Bau begriffenen Rhein-Hannover-Kanals,
die Kanalisierung der Mosel, der Werra, des Neckars, die Fortsetzung
der Mainkanalisierung und viele andere. Von den verschiedenen Be-
strebungen sind einige in dem neuen Reichsgesetz vom 24. Dezember 1911,
betr. den Ausbau der deutschen Wasserstraben und die Erhebung von
Schiffahrtsabgaben, als Aufgabe bezeichnet, für welche die Mittel der
Strombauverbände verwendet werden sollen. Dahin gehört die Her-
stellung einer Schiffahrtsstrabe auf dem Rhein zwischen Konstanz und
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