378 IV. Abschnitt. Der Wasserverkehr.
an Binnenschiffahrtsstraßen veröffentlicht hatte, gibt im 1909 erschienenen
3. Bande der 3. Auflage des Handwörterbuchs der Staatswissenschaften
eine neue Ubersicht, nach der sich der Besitzstand des Deutschen Reichs
auf 15269,3 Kkm schiffbare und 6183 km nur flößbare, zusammen
21752 km Binnenwasserstraben stellt, von denen aber 1415 km nur flöß-
bare Straben nicht mehr benutzt werden. Die noch benutzten nur flöhl-
baren 5068 Km umfassen 4962 km Flüsse und Bäche, 79,3 km Kanäle und
26, 7 km Binnenseestrecken. Bei den 15 269,3 km schiffbaren Wasser-
straben sind mit eingerechnet 733,6 km, die nur oder fast nur von See-
schiffen benutzt werden, und 692,2 km Moorkanäle und Moorfahrten.
die nur geringe Bedeutung für die Schiffahrt baben. Bei Abrechnung
dieser Moorkanäle verbleiben 14577 km, eine Zahl, die nur wenig hinter
der in der Reichsstatistik 1911 berechneten Zahl zurückbleibt. Rechnet
man auch die nur oder fast nur von Seeschiffen befahrenen Strecken
ab, so ergeben sich 1343,4 km schiffbare Binnenwasserstraben, was
nur wenig über die Zahl hinausgebt, die im Statistischen Jahrbuch für
das Deutsche Reich 1908 auf Grund des amtlichen „Führers auf den
deutschen Wasserstraßen“ ermittelt worden ist. Die genaue Länge der jetzt
vorhandenen schiffbaren Binnenwasserstraben in Deutschland ist nicht an-
zugeben. Sie wird aber etwa der neueren von Kuns berechneten Zabl
entsprechen, wenn auch ihre Zusammensetzung im einzelnen etwas anders
sein dürfte, als Kuns sie festgestellt hat. Da dessen Berechnungen sehr
viel benutzt werden, sei noch folgendes daraus mitgeteilt.
Von den schiffbaren Wasserstraben (15269,3 km) sind:
6411,7 km Flüsse ohne Schleusen 2612,9 km Kanäüle, Durchstiche, Aquä-
dukte, Tunnels
1567, . Aulenfahrwasser, Aunten-- 3313.6 „ kanalisierte Flüsse u. Fliüsse
tiefe. Haffe mit Schlensen
357, „ Binnenseestrecken in natür- 675,6 „ Binnenseestrecken in künst-
lichen Schiffahrtsstrahen lichen Schiffahrtsstralen
zus. 2667,3 km natürliche WasserstraBen 6602,0 km künstliche Wasserstrahen
Von den 15269,3 km entfallen nur 713,7 km künstliche und 71.6 km
natürliche Wasserstraben, zusammen 785,3 km, auf Kreis-, Gemeinde.,
Genossenschafts- oder Privatverwaltung. Es handelt sich dabei meist
um wenig leistungsfähige Schiffahrtsstraben und Moorkanäle; nur 71 km
davon lassen Schiffe von über 300 t zu. Alle anderen Wasserstraben
stchen unter staatlicher Verwaltung. Die Leistungsfähigkeit der
15269,3 Km Wasserstrahen ist sehr verschieden. Benutzbar sind für Schiffe:
bis 100 t 45900,7 Km von 300—500 t 987,4 km
von 100 „ 150 „ 1868,2 "- „ 400—600 „ 1487.4
!0 300 „ 2921,4 über 600 „ 3414.0 „
zusammen 9380.3 km zusammen 5889, km