2. Kapitel. Entwickelungsgang. 419
Hiernach haben sich die beiden untersten Größenklassen wenig, die
Größenklasse von 100 —150 t stark vermindert, während alle Größen-
klassen von 250t an aufwärts sehr zugenommen baben, und zwar um-
somehr, Jje höher die Größenklasse ist.
Fabt man die Größenklassen in 3 Stufen zusammen: Kleinfahr-
zeuge bis unter 150t, Mittelfahrzeuge von 150 bis unter 600 t, Grob-
fahrzeuge von über 600t, so ergibt sich
eine Abnahme — ein Anteil an der Gesamtzahl der
ein Zuwachs — Schiffe, für welche die Tragfähig-
1907 gegen 19897 keit festgestellt ist
nm 1887 1907
bei Kleinfahrzeugen — 23,6 83,75 48,83 v. H
0Mittelfahrzeugen +—272,8 15,15 43,11 „ „
„ Grohfahrzeugen + 860,0 1,10 8,06 „ „
Unter den Fahrzeugen mit eigener Triebkraft waren:
1887 1897 1807
Personenfahrzeuge 492 816 1067
Güterfahrzeuge 128 191 642
Schleppfahrzeuge 461 876 1558
Tau-(Ketten-)Dampfer 50 42 45
Bei den Personendampfern sind eine gröhere Zahl von Kraftbooten
und für 1907 noch 4 elektrisch angetriebene Fahrzeuge mitgezählt, bei
den Güterfahrzeugen 1907 im ganzen 45 elektrisch angetriebene Fahr-
zeuge.
Auch in der Binnenschiffahrt hat die Verwendung der mechanischen
Kraft den Großbetrieben im Verkehr mit größeren Dampfern das Uber-
gewicht gegeben. Aber neben ihnen haben die Kleinschiffer (Einzel-
unternehmer mit einem oder wenigen Schiffen) in den mittleren und
kleineren Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft eine große Beteiligung be-
halten und überwiegen hier in manchen Gebieten durchaus. Die „Ma-
terialien zum Entwurf eines Gesetzes, betr. den Ausbau der deutschen
Wasserstraßen und die Erhebung von Schiffahrtsabgaben“, die 1911
dem zur Beratung des Entwurfs eingesetzten Ausschuß mitgeteilt sind,
lassen hierüber keinen Zweifel. Die Kleinschiffer sind allerdings oft in
einer schwierigen Lage und suchen sich deshalb durch Betriebsgenossen-
schaften, durch feste Verträge mit Grobschiffern über Schleppdienst, über
Zuweisung der Frachtgüter usw. eine bessere Stellung zu verschaffen.
Die Regel ist aber noch, daß die Kleinschiffer in freier Fahrt verkehren
und sich von Fall zu Fall Frachtgüter suchen. Nur wo sich zwischen
bestimmten Häfeen mit gewisser Regelmähigkeit Güterverkehr be-
stimmter Art zu Wasser erwarten läht, greift man noch zu der Reihen-
fahrt (Beurtfahrt), bei der die Verbände der Kleinschiffer den zuge-
hörigen Schiffseignern in bestimmter Reihenfolge die Frachtgüter zuweisen.
277