Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

482 IV. Abschnitt. Der Wasserverkehr. 
mit der Durchführung eines einheitlichen Wasserstraßennetzes mit gleichen 
Mindestabmessungen würde ein Wettbewerb der einzelnen Flubgebiete 
gegeneinander einsetzen können. Die Folge dieser Erscheinung ist, 
daß die örtliche Ausgleichung der Preise sich nicht über grobe 
Gebiete hin erstreckt, sondern nur in bestimmten Verkehrsrichtungen 
wirksam wircd. 
Innerhalb der einzelnen Verkehrsgebiete ist freilich der Wettbewerb 
der Schiffer oft sehr scharf und hat öfter die Preise so tief herab- 
gedrückt, da5 nur ein winziger Gewinn an der einzelnen Frachtleistung 
erzielt wird, ja daß oft eine ganze Reihe von Leistungen ohne Gewinn 
vollzogen werden mubß, um das Anlagekapital nicht tot liegen zu lassen. 
Wie im Seeverkehr hat man auch in der Binnenschiffahrt durch 
Aufsaugen kleinerer Unternebmungen, durch Vereinigungen der Klein- 
schiffer, durch Verbände der Grobschiffahrtsunternehmungen die Nach- 
teile übermäßigen Wettbewerbes auszugleichen gesucht. Namemtlich auf 
dem Rheine herrscht seit Jahren eine lebhafte Tätigkeit auf diesem 
Gebiete, die u. a. im Kohlenverkehr eine große Bedeutung erlangt bat. 
Der Wettbewerb ist dadurch auch hier nicht beseitigt. In gewisser Be- 
ziehung wird er noch verschärft dadurch, daß die Verbände als solche 
den Wettbewerbskampf gegen andere Schiffahrtskreise aufnehmen. Das 
wirkt natürlich auf die Frachten ein und macht sie unstetig. Auber- 
dem treten der Binnenschiffahrt bezüglich der Verbindungen zwischen 
gleichen Endpunkten die Eisenbahnen zur Seite. Unter Umständen, 
wenn der Wasserweg grobße Umwege macht oder überhaupt wenig 
leistungsfähig ist, kann die Eisenbahn der Wasserstraße in den Gesamt- 
kosten der Beförderung gleich- oder zuvorkommen, und sie zeichnet sich 
in den meisten Fällen jedenfalls durch schnellere und pünktlichere Be- 
förderung aus, wenn es auch Ausnahmen gibt. Namentlich bei Stück- 
gütern macht sich dieser Vorteil der Eisenbahnen bemerkbar. 
Die zeitliche Ausgleichung der Frachtpreise wird durch die 
wechselnde Marktlage und durch die im Seeverkehr nicht vorkommen- 
den Verschiebungen der Wasserstandsverhältnisse oft sehr stark unter- 
brochen. Die Frachtsätze liegen bisweilen je nach der Jahreszeit um 
v. H. und mehr auseinander. Im ganzen ist freilich, wenn man 
die Frachten für längere Zeiten ins Auge fabßt, die sinkende Richtung 
unverkennbar. 
Nur kür den örtlichen Verkehr ist ähnlich wie beim Landstraben- 
verkehr noch die Festsetzung behördlicher Preistaxen üblich, sodaß 
hier von Wettbewerbspreisen nicht geredet werden kann. Es handelt 
sich dabei um Gondeln und ähnliche Fahrzeuge, die öffentlich zum 
Gebrauch aufgestellt sind. Dieser Teil des Verkehrs spielt im Wasser- 
strabenwesen nur eine untergeordnete Rolle.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.