482 IV. Abschnitt. Der Wasserverkehr.
mit der Durchführung eines einheitlichen Wasserstraßennetzes mit gleichen
Mindestabmessungen würde ein Wettbewerb der einzelnen Flubgebiete
gegeneinander einsetzen können. Die Folge dieser Erscheinung ist,
daß die örtliche Ausgleichung der Preise sich nicht über grobe
Gebiete hin erstreckt, sondern nur in bestimmten Verkehrsrichtungen
wirksam wircd.
Innerhalb der einzelnen Verkehrsgebiete ist freilich der Wettbewerb
der Schiffer oft sehr scharf und hat öfter die Preise so tief herab-
gedrückt, da5 nur ein winziger Gewinn an der einzelnen Frachtleistung
erzielt wird, ja daß oft eine ganze Reihe von Leistungen ohne Gewinn
vollzogen werden mubß, um das Anlagekapital nicht tot liegen zu lassen.
Wie im Seeverkehr hat man auch in der Binnenschiffahrt durch
Aufsaugen kleinerer Unternebmungen, durch Vereinigungen der Klein-
schiffer, durch Verbände der Grobschiffahrtsunternehmungen die Nach-
teile übermäßigen Wettbewerbes auszugleichen gesucht. Namemtlich auf
dem Rheine herrscht seit Jahren eine lebhafte Tätigkeit auf diesem
Gebiete, die u. a. im Kohlenverkehr eine große Bedeutung erlangt bat.
Der Wettbewerb ist dadurch auch hier nicht beseitigt. In gewisser Be-
ziehung wird er noch verschärft dadurch, daß die Verbände als solche
den Wettbewerbskampf gegen andere Schiffahrtskreise aufnehmen. Das
wirkt natürlich auf die Frachten ein und macht sie unstetig. Auber-
dem treten der Binnenschiffahrt bezüglich der Verbindungen zwischen
gleichen Endpunkten die Eisenbahnen zur Seite. Unter Umständen,
wenn der Wasserweg grobße Umwege macht oder überhaupt wenig
leistungsfähig ist, kann die Eisenbahn der Wasserstraße in den Gesamt-
kosten der Beförderung gleich- oder zuvorkommen, und sie zeichnet sich
in den meisten Fällen jedenfalls durch schnellere und pünktlichere Be-
förderung aus, wenn es auch Ausnahmen gibt. Namentlich bei Stück-
gütern macht sich dieser Vorteil der Eisenbahnen bemerkbar.
Die zeitliche Ausgleichung der Frachtpreise wird durch die
wechselnde Marktlage und durch die im Seeverkehr nicht vorkommen-
den Verschiebungen der Wasserstandsverhältnisse oft sehr stark unter-
brochen. Die Frachtsätze liegen bisweilen je nach der Jahreszeit um
v. H. und mehr auseinander. Im ganzen ist freilich, wenn man
die Frachten für längere Zeiten ins Auge fabßt, die sinkende Richtung
unverkennbar.
Nur kür den örtlichen Verkehr ist ähnlich wie beim Landstraben-
verkehr noch die Festsetzung behördlicher Preistaxen üblich, sodaß
hier von Wettbewerbspreisen nicht geredet werden kann. Es handelt
sich dabei um Gondeln und ähnliche Fahrzeuge, die öffentlich zum
Gebrauch aufgestellt sind. Dieser Teil des Verkehrs spielt im Wasser-
strabenwesen nur eine untergeordnete Rolle.