Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

486 IV. Abschnitt. Der Wasserverkehr. 
Schiffsfrachten eine großbe Rolle. Bis zu gewissem Grade nehmen die 
Schiffspreise auch — wenn auch nicht immer bewußt — Rücksicht auf 
die volkswirtschaftliche Bedeutung der Frachtartikel. Dab die mit ein- 
ander ringenden Schiffahrtsbetriebe diesen Gesichtspunkt zur Allein- 
herrschaft bringen sollen, ist natürlich ausgeschlossen. 
Auf Kanälen sind im allgemeinen die Frachten höher, als auf guten 
natürlichen Wasserstraben. Auf dem französischen Nordkanal kommt 
man auf 1 Pf. für 1 tkm bei Kohlen, auf deutschen Kanälen auf 1 bis 
1,6 Pf. bei Massengütern und auf 1,5—2,6 Pf. bei Stückgütern, dagegen 
auf den großen deutschen Flüssen auf 0,6—0,8 Pf. und zeitweilig noch 
viel weniger bei Massengütern. Es gibt aber Ausnahmen. Auf dem 
Dortmund-Ems-Kanal sind 0,6 Pf., auf dem Eriekanal 0,5—0,6 Pf. kür 
1 tkm (bei Massengütern) zu verzeichnen. Auch die Binnenfrachten haben 
im ganzen eine fallende, freilig oft unterbrochene Richtung. Zeitweilig 
sind sie durch den Wettbewerb auf verlustbringende Sätze herabgedrückt. 
Sie sind bei alledem sehr heftigen Schwankungen unterworfen, die sich 
oft in ganz kurzen Zeitabständen folgen. Die Durchschnittsfrachtsätze 
für 1 t Kohle auf der ganzen Strecke von Ruhrort nach Mannbeim 
(352 km) haben sich nach Berechnungen von KENPEESN in der Zeitschrift 
„Soziale Kultur“ (1911, Oktober) in den letzten Jahren folgendermaben 
bewegt: 
Kahnfrachten in Mark Schlepplöhne in Mark 
Jahres- Niedrigster Höchster Jahres-- TNiedrigster Höchster 
durchschnitt Monatsdurchschnitt durchschnitt Monatsdurchschnitt 
1903 1,195 0,80 1,87 — — — 
1904 1,235 0,71 1,94 – – — 
1905 1,085 0,74 1,61 0,85“ 0,80 1,00 
1906 1,45 0, 88 2,97 1,14 0,75 2,75 
1907 1,61 0,81 3,06 1,33. 0,80 2,75 
1908 1,08 0,55 2,47 0,99 0.73 1,64 
1909 0,79 0,60 1,26 0,78 0,60 1,26 
1910 0,81 0,65 1,53 0,68“ 0,59 0,78 
Die Wasserfracht für 1 t Getreide auf der Strecke von Rotterdam 
nach Mannheim (566 km) in Mark war nach den Unterlagen für den 
Ausschuß zur Beratung des Reichs-Schiffahrtsabgabengesetzentwurfs: 
1899 4.,29 1905 3,84 
1900 3,97 1906 4,74 
1901 2,93 1907 4.24 
1902 2,73 1908 3,12 
1903 2,56 1909 2,143 
1904 314 1910 2,33 
Daß in solcher Unregelmähßigkeit starke Erschwerungen für den 
Betrieh liegen, braucht kaum herrorgehoben zu werden.
	        
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