38 I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
zogenen Kreise der Absatzgebiete sich schneiden, treffen in dem Schnitt-
gebiete die Erzeugnisse beider Erzeugungsgebiete auf einander und
müssen sich dort lebhaften Wettbewerb bereiten. In Wabrbeit ist diese
Folge mit der zunehmenden Verkehrsverbesserung in starkem Umfang
eingetreten, und das ist für die Gütererzeugung von grober Bedeutung.
Je mebr die örtliche Beschränkung des Absatzgebiets beseitigt wird,
die bei unvollkommenem Verkehrswesen selbstverständlich war, je mehr
der Gütererzeuger in das Getriebe des groben oder gar des Weltmarktes
hineingerissen wird, desto größer wird der Kreis derer, mit denen er
den wirtschaftlichen Wettkampf aufnehmen muß, desto machtloser wird
er gegen ein Mißverhältnis zwischen dem Bedarf und der Gütermenge,
die erzeugt und angeboten wird oder werden kann. Wettbewerb im An-
gebote treibt die Preise in der Regel nach unten, besonders aber dann,
wenn die gesamte erzeugte Menge so groh# ist, daß jeder Gütererzeuger
fürchtten muß, seine Ware nicht loszuwerden. Leicht kann sich dadurch
im Zeitalter der Gewerbefreiheit die Lage der Gütererzeuger in bestimmten
Gebieten sehr ungünstig gestalten.
Diese Wirkung des vervollkommneten Verkehrswesens dark nicht
übersehen werden. Sie besteht schon längere Zeit hindurch und hat sich
überaus fühlbar gemacht. Aber das vervollkommnete Verkehrswesen
erleichtert gleichzeitig auch die Abhilfe. Es begünstigt einmal die Auf-
findung und Versorgung neuer Absatzgebiete, also eine unmittelbare
Abhilfe, und weiterhin die vernünftige Verständigung unter den Güter-
erzeugern, also die mittelbare Abhilfe. Die Zusammenschliebung der
durch gleiche Mihstände Bedrohbten, im vorliegenden Falle die Verbands-
bildung, d. h. die zweckmähigere Regelung des Angebots, ist bei dem
heutigen Stande des Verkehrswesens im allgemeinen leicht möglich,
wenn die Eigenart des betreffenden Betriebszweigs dem nicht entgegen-
steht. Man muß darin eine nützliche Wirkung des Verkehrswesens er-
blicken. Dab die Verbände auch zu Mißbräuchen führen können, nament-
lich in der Ubergangszeit, ist selbstverständlich. Aber der Grundgedanke
der Verbandsbildung, durch gemeinsames Wirken schädlichen Auswüchsen
und Mißbräuchen des schrankenlosen Wettbewerbs entgegenzuarbeiten,
ist berechtigt. Er schlieht den Keim zur allmählichen Beseitigung der
vollständigen Planlosigkeit im Angebot in sich, ohne die Vorteile eines
vernünftigen Wettbewerbs aufzuheben. Die Gefahr mihbräuchlicher Aus-
nutzung der Verbände vermindert sich überdies in dem Mabe, als
das Verkehrswesen die entfernteren Erzeugungsgebiete wettbewerbs-
fähiger macht.
§ 2. Die IW9RN /#rdn Oderrerrauch #nd die Terb’anhs-
bermitttel#9. Schon die Ausführungen am Schlusse des § 1 haben wieder-
holt erkennen lassen, wie sehr das vervollkommnete Verkehrswesen auch
den Güterverbrauch beeinflutzt.