526 V. Abschnitt. Der Luftverkehr.
Luftschiff mit 10 m'sek. Eigengeschwindigkeit in der Bodennäbe noch
an etwa 90 von 100 Tagen auf Verkehrsfähigkeit rechnen, in der Höhe
von 500 m nur noch an 65, in der Höhe von 1000 m nur noch an 60,
in der Höhe von 1500 m nur noch an 55, in der Höhe von 2000 m
nur noch an 48 von hundert Tagen. In den einzelnen Jahreszeiten ver-
schiebt sich das Verhältnis natürlich.
Im übrigen Nordwesteuropa sind die Verhältnisse teilweise noch un-
günstiger als im Lindenberger Beobachtungsbezirk, und die Zahl guter
Betriebstage für Luftschiffe von mäbßiger Eigengeschwindigkeit ist oft
noch geringer. Die viel günstigeren Verhältnisse in den südlicher ge-
legenen Gebieten über dem Atlantischen und Stillen Meere mit ihren
regelmäßbigen Passatwinden können zwar dem Luftverkehr in diesen
Gebieten zugute kommen, aber doch nicht über die Tatsache binweg-
bringen, daßb gerade in den verkehrsreichsten und verkebrsbedürftigsten
gemähbigten Breiten die günstigen Betriebstage nicht in der erforderlichen
Häufigkeit zur Verfügung stehen, um schon einen ständigen und regel-
mäbßigen Luftverkehrsdienst groben Umfanges zu ermöglichen. Wie
schon angedeutet, steigert sich die Zahl der verwendbaren Betriebstage
mit der Erhöhung der Eigengeschwindigkeit. Ein Luftschiff mit mehr
als 20 /sek. Eigengeschwindigkeit kann durchweg auf eine erbeblich
größere zeitliche Verkehrsfähigkeit rechnen, auch in höheren Lagen.
In der Höhe von 1000 m wehen nach den Lindenberger Beobachtungen
nur noch an 12 von hundert Tagen Winde von mehr als 15 sek.,
sodaßßz an fast 90 von hundert Tagen ein solches Luftschiff noch
mit einer Fahrgeschwindigkeit arbeiten kann, die ein — zum Teil aller-
dings sehr langsames — Fortkommen gegen den Wind ermöglicbt.
Darin liegt zugleich, dal das starke Streben nach Steigerung der Eigen-
geschwindigkeit unter dem Gesichtspunkte der Verkehrsfähigkeit von
größter Bedeutung ist. Von dem Erfolge dieses Strebens, das natürlich
nicht zur Vernachlässigung der Betriebssicherheit und Betriebsdauer
führen darf, wird es vorzugsweise abhängen, bis zu welchem Grade die
vorhandenen Ansätze regelmähßigen Luftverkehrs entwickelt werden
können. Daß die Flugzeuge in bezug auf diesen Punkt den Luftschiffen
noch überlegen sind, wurde schon gesagt. Bei ihnen ist aber die —
sweit sich schen läht — geringere Sicherheit und die stärkeren An-
forderungen an Nerven- und Körperkraft des Fahrenden eine nicht zu
unterschätzende Erschwerung.
Für die Zuverlässigkeit und Dauer der Betriebsfähigkeit Kkommt bei
den Flugzeugen als erschwerend in Betracht, daß sie in der Regel nicht —
wie die Luftschiffe — mit Ersatzkraftmaschinen ausgerüstet werden
Kkönnen, also bei Beschädigung der Kraftmaschine ganz auber Betrieb
gesetzt werden müssen, während Luftschiffe beim Versagen einer Kraft-
maschme noch mit der zweiten fahren können. Haben sie, wie