Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

3. Kapitel. Die Wirkungen des vervollkommneten Verkehrswesens. 41 
Ländern genossen werden. Selbst der Unterschied der Jahreszeiten ist 
zum großben Teile aufgehoben; man denke nur an die regelmähige Ver- 
sorgung mit frischen Blumen und Früchten auch in den Zeiten, in 
denen die Natur sie bei uns nicht bietet. 
Daß mit dieser Erweiterung des Warenkreises, der für unsere Be- 
darfsbefriedigung in Betracht kommt, auch das Tätigkeitsgebiet des den 
Verbrauch vermittelnden Handels vielgestaltiger geworden ist, liegt auf 
der Hand. Einen internationalen Handel hat es immer gegeben, ein 
Weltbandel aber im heutigen Sinne des Wortes, nach Gebieten und 
Waren so allumfassend, ist erst im 19. Jahrhundert möglich geworden. 
Er stützt sich auf das neue Verkehrswesen; denn zu allen Zeiten hat 
der Handel die vollkommensten Verkehrsmittel seinen Zwecken dienst- 
bar gemacht. Er weckt aber auch seinerseits, wie schon gezeigt, immer 
neue Verkehrsbedürfnisse und treibt das Verkehrswesen zu immer weiterer 
Vervollkommnung an. 
Je umfassender unter der Einwirkung des verbesserten Verkehrs- 
wesens das Tätigkeitsgebiet des Handels geworden ist, desto mehr hat 
sich in ihm die Arbeitsgliederung entwickelt. Viele Zweige, die früher in 
einer Hand vereinigt waren, sind jetzt auf Sondergeschäftszweige ver- 
teilt, und ein Blick in die Ergebnisse der deutschen Berufs- und Betriebs- 
zählungen von 1882, 1895 und 1907 zeigt, welchen Umfang diese Glie- 
derung in Sonderzweige schon genommen hat. Gewisse Aufgaben, die 
sonst der Kaufmann selbst mit besorgte, sind überhaupt besonderen Be- 
rufen überwiesen, die als Hilfsgewerbe des Handels erscheinen. Das 
hat die Wirkung, daß der Handel sich mehr auf seine eigentliche Auf- 
gabe beschränken und hier seine Leistungsfähigkeit steigern kann. 
Dabei darf freilich nicht übersehen werden, daß ein Teil der Be- 
triebe des Kleinhandels auch heute noch eine große Menge von ver- 
schiedenen Waren oft recht gegensätzlicher Art in sich vereinigt. Zu- 
nächst gehören hierher kleine und kleinste Geschäfte in den ärmeren 
Stadtvierteln und Geschäfte in abgelegeneren Gegenden. Sie erklären 
sich daraus, daß in solchen Gegenden der Absatz in den einzelnen 
Waren nicht groß genug ist, um Sondergeschäfte für ihren Betrieb zu er- 
nähren. Diese Geschäfte sind als Uberreste früherer Verhältnisse anzuschen. 
Auf der anderen Seite entwickeln sich aber gerade neuerdings wieder 
Betriebe, die in riesigen Warenhäusern eine Fülle der verschiedenartigsten 
Waren zusammenfassen. Sie gehören dem Kleinhandel an, weil sich 
ihre Verkaufsarbeit darauf richtet, kleine Mengen an die unmittelbaren 
Verbraucher abzusetzen. Sie betreiben aber diesen Kleinverkauf im 
groben Mabßstabe deshalb, weil sie unter einheitlicher Leitung eine grobe 
Zahl von Arbeiten zusammenfassen, die sonst in zahlreiche einzelne Ge- 
schäfte 2zersplittert werden. Diese Betriebsform konnte nur bei dem 
heutigen Stande des Verkehrswesens aufkommen. Ihr Grundgedanke
	        
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