Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

4. Kapitel. Die Aufgaben der öffentl. Gewalt gegenüber dem Luftverkehrswesen. 537 
Dazu tritt der ganz besondere Anteil, den die Heeresverwaltung an 
der Entwickelung der Luftverkehrsmittel nimmt und nehmen mubß. Sie 
muß nicht nur darauf halten, dab alle Luftfahrzeuge gegebenenfalls 
auch der Heeresverwaltung zur Verfügung stehen, sondern sie mubß auch 
darauf Bedacht nehmen, dab alle Fahrzeuge zur Verwendung für Heeres- 
zwecke geeignet sind und die dafür zweckmäbßigste Gestaltung, Aus- 
rüstung und Besatzung haben. Das legt wiederum den Gedanken nahe, 
die nötige staatliche Einfluznahme auf diese Dinge durch Ubergang 
zum Staatsbetriebe zur vollen und uneingeengten Wirksamkeit zu 
steigern. 
So liegen manche Gesichtspunkte vor, die auf öffentlichen Luft- 
verkehrsbetrieb hinleiten können. Ob die Entwickelung wirklich einmal 
dazu führen wird, läßt sich noch nicht überschen. Sollte es der Fall sein, so 
würde hier ebensowenig wie bei anderen Verkehrsanstalten eine Un- 
zulänglichkeit der öffentlichen Betriebsführung zu befürchten sein. 
Auch wenn es nicht zum ökffentlichen Betriebe kommt, besteht für 
die öffentliche Gewalt dringender Anlaß, das Luftverkehrswesen zu 
fördern, weil — wie gezeigt — wichtige Staatsverwaltungszweige dessen 
möglichste Leistungsfähigkeit wünschen müssen. Dabei handelt es sich zu- 
nächst um die Förderung aller der Bestrebungen, die auf die Ausgestaltung 
der Luftdurchforschung und der Wind- und Wetterkunde, sowie des 
Wind- und Wetternachrichtendienstes gerichtet sind. Diese Dinge haben 
für den Luftverkehr eine sehr große Bedeutung. Sie werden bereits 
durch Universitäten und Technische Hochschulen bearbeitet; die weitere 
Ausgestaltung des Vorhandenen ist aber erwünscht. Die Bedeutung der 
Aufgabe ist keineswegs verkannt worden. In Frankreich sind 1909 von 
dem bekannten Förderer des Luftverkehrswesens DEursch pE #A 
NroE ½ Mill. Frs. Kapital und 150 000 Frs. jährliche Beihilfe zur 
Gründung eines „Abrotechnischen Instituts“ an der Universität zu Paris 
und von Banll. ZagENOFF 7000000 Frs. für einen Lehrstuhl für Luft- 
schiffahrt gestiftet worden. In gleichen Richtungen werden alle Staaten 
arbeiten müssen, die eine leistungsfühige Luftschiffahrt zu entwickeln 
Anlabß haben, und das Herantreten an diese Aufgaben ist nur eine Frage 
der Zeit. Im Deutschen Reiche kommen hier auch die Aufwendungen 
für den wettertelegraphischen Dienst in Betracht, wenn sie auch nicht 
lediglich Luftverkehrszwecken dienen. Die Aufwendungen waren 1907: 
103 564 M., 1908: 439 718 M., 1909: 460 371 M., und in den Reichshaus- 
haltplänen für 1910 und 1911 sind je 520000 M. und für 1912: 550000 M. 
dafür vorgeschen worden. Der Reichshaushaltplan enthält außerdem Bei- 
träge zu den laufenden Betriebskosten der Drachenstation am Bodensee 
für Erforschung der oberen Luftschichten, und zwar 1912, 1911 und 1910 
je 10000 M., 1909 und 1908 je 7400 M., 1907: 22 400 M., 1906: 43 850 M. 
Dazu treten noch 1910, 1911 und 1912 je 4000 M. als Beitrag zu den
	        
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